Hintergrund: In den vergangenen Jahren wurden bei der Rotlichtüberwachungs- und Geschwindigkeitsmessanlage an der Oltner City-Kreuzung immer wieder Krankenwagen geblitzt. Da die Problematik in Medienberichterstattungen thematisiert wurde und so in den Fokus der Öffentlichkeit gelangte, wurden zwei Aufträge eingereicht, welche die Justizkommission (JUKO) an ihrer Sitzung vom 3. November 2022 behandelt hat. Der Auftrag Matthias Borner (SVP, Olten) verlangt, dass bei der Polizei künftig die Fahrzeugnummern von Einsatzwagen mit Blaulicht hinterlegt werden. Ausserdem sollen Grundlagen geschaffen werden, damit die Übertretung in Notfällen für die Spitäler und Feuerwehren unbürokratischer gehandhabt werden können. Ein Auftrag der Fraktion Mitte fordert im gleichen aber allgemeineren Sinne, den administrativen Aufwand für Blaulichtorganisationen bei Verkehrsregelverletzungen zu minimieren.
Wie der Regierungsrat in seinen Antworten ausgeführt hat, lässt das Strassenverkehrsgesetz (SVG) in dieser Frage keinen Automatismus zu. Die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Dienstfahrt, der Einsatz der Warnsignale und die sorgfältige Durchführung der Fahrt müssen in jedem Fall überprüft werden. Die Prozesse dafür wurden bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich vereinfacht. Ebenfalls auf gutem Weg ist eine Optimierung des Ablaufs bei Ambulanz-Einsätzen. Die im Auftrag Borner geforderte Hinterlegung der Kontrollschilder von Blaulichtfahrzeugen würde ihrerseits administrativen Mehraufwand mit sich bringen und die vorgeschriebene Einzelfallprüfung nicht ersetzen. Deshalb soll dieser Vorstoss nicht erheblich erklärt werden. Die JUKO kam zudem in ihrer Diskussion zum Schluss, dass sich das Parlament mit dem Auftragstext zu sehr in das operative Geschäft der Polizei einmischen würde. Den allgemeinen Auftrag der Fraktion Mitte-EVP empfiehlt sie hingegen zur Erheblicherklärung und Abschreibung, weil die Optimierungen bereits umgesetzt sind.
Im Weiteren stimmt die JUKO dem Antrag des Regierungsrats einstimmig zu, wonach der Kanton Solothurn der interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität beitreten soll. Die Vereinbarung schafft die Rechtsgrundlage für die Teilnahme des Kantons Solothurn am kantonsübergreifenden Betrieb bestimmter Datenbanken zur Bekämpfung der seriellen Kriminalität. Die Vernetzung über die Kantonsgrenzen hinaus erscheint bei einem Kanton wie Solothurn als Notwendigkeit.