Ein fraktionsübergreifender Auftrag verlangt vom Regierungsrat, dass die Frist für die briefliche Stimmabgabe angepasst wird und Zustellkuverts bis zum Zeitpunkt der Öffnung der kommunalen Wahllokale am Abstimmungssonntag abgegeben werden können. Da der Regierungsrat der Meinung ist, dass die briefliche Stimmabgabe möglichst einfach und bürgerfreundlich ausgestaltet sein soll, unterstützt er dieses Anliegen.
Eine Verlängerung der Frist dürfte die Rechtssicherheit erhöhen, zum Vorteil einer Gleichbehandlung im Sinne einer zuverlässigen und unverfälschten Willenskundgabe der Bürgerinnen und Bürger. Die Justizkommission (JUKO) stimmt dem Auftrag grossmehrheitlich zu.