Die Beauftragte für Information und Datenschutz, Judith Petermann Büttler, und ihr Team haben im vergangenen Jahr in 385 Fällen Behörden und Private beraten (Vorjahr: 358). Somit wurde 2025 die zweithöchste Zahl von Beratungsdossiers erreicht, die je in einem Kalenderjahr erledigt wurde:
Rund zwei Drittel aller Anfragen (267) stammten von Behörden. Diese hohe Zahl zeigt, dass die Behörden es nach wie vor schätzen, dass sie sich bei Unsicherheiten an die Beauftragte wenden können und zeitnah eine Antwort erhalten.
Häufig nutzen insbesondere auch die Gemeinden das Beratungsangebot (136 Anfragen).
Ein Drittel der Beratungsdossiers betraf Anfragen von Privatpersonen (118). Betroffene fragten oft nach, ob eine Behörde in einer konkreten Situation korrekt mit ihren Daten umgegangen sei. Vermehrt wiesen sie auf ein Verhalten einer Behörde hin, welches sie als unzulässig erachteten, oder reichten gar eine formelle Aufsichtsanzeige ein.
Inhaltlich waren die Fragen sehr breit gefächert. Ein klarer Trend zu gewissen Themen liess sich nicht feststellen. Wie bereits in der Vergangenheit wurden häufiger Fragen zum Datenschutz (ca. 80 Prozent) gestellt als Fragen als zum Öffentlichkeitsprinzip (ca. 20 Prozent).
Mehr Arbeit im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsprinzip
Im Berichtsjahr wurden bei der Beauftragten 22 Schlichtungsgesuche eingereicht, was einen neuen Höchststand darstellt. Ein Schlichtungsverfahren können Personen beantragen, wenn sie bei einer Behörde Informationen gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip verlangen, diese aber nicht oder nicht im verlangten Umfang erhalten. Im Rahmen der Schlichtungsverfahren gelang es der Beauftragten weniger oft, Einigungen zwischen den Parteien zu erzielen. Sie musste deshalb häufiger Empfehlungen erlassen. Aufgrund der hohen Arbeitslast und der knappen Ressourcen konnte sie nicht alle Schlichtungsverfahren erledigen. Mehrere Verfahren waren Ende 2025 noch pendent. In drei Verfahren empfahl die Beauftragte der Behörde, die verlangten Dokumente mit geringfügigen Einschwärzungen öffentlich zu machen. In einem Fall stützte sie die Haltung der Behörde und riet, das Dokument weiterhin nicht zugänglich zu machen.
Ein breites Aufgabenfeld
Die Beratung und die Durchführung von Schlichtungsverfahren sind nur ein Teil der gesetzlichen Aufgaben der Beauftragten. Im Berichtsjahr führte sie darüber hinaus u. a. drei Datenschutzkontrollen durch, nahm zu diversen Projekten und Erlassen Stellung und führte Weiterbildungskurse durch. Zudem pflegte sie den Kontakt mit den anderen kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Der Austausch dient dazu, rascher Lösungen zu finden und eine Harmonisierung der Praxis zu erreichen – soweit dies aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich ist.
Die Rolle der Beauftragten für Information und Datenschutz
Die Beauftragte für Information und Datenschutz des Kantons Solothurn arbeitet fachlich selbständig und unabhängig. Sie berät und beaufsichtigt die kantonale Verwaltung, die Gemeinden, die selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie Private, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Die gesetzlichen Aufgaben werden von der Beauftragten und einem kleinen Team erledigt (total 360 Stellenprozente).
Weitere Informationen
Tätigkeitsbericht 2025 (inklusive statistische Auswertungen)