Im Rahmen der Agglomerationsprogramme beteiligt sich der Bund jeweils mit Beiträgen an Verkehrsprojekten von Agglomerationen und Städten. Nun hat der Bund die Agglomerationsprogramme der vierten Generation geprüft und die Finanzierungsvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn begrüsst die Vorlage und ist grundsätzlich damit einverstanden, insbesondere, was die Zuschüsse an die eigenen Programme angeht.
Insgesamt ist der Kanton Solothurn an vier Agglomerationsprogrammen beteiligt: AareLand zusammen mit den Kantonen Aargau und Luzern, Basel unter Federführung der Trinationalen Geschäftsstelle, Grenchen mit dem Kanton Bern, sowie Solothurn.
Diese vier Agglomerationsprogramme sind wichtig für den Kanton und die Gemeinden. Einerseits leisten sie direkt einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen. Daneben fördern sie aber auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Gemeinden, Regionalplanungsorganisationen und der Kantone. Auch tragen die Agglomerationsprogramme wesentlich zur besseren Abstimmung von Siedlung und Verkehr bei.
Solothurner Programme schneiden gut ab
Beim Bund wurden 32 Agglomerationsprogramme eingereicht. Alle Agglomerationsprogramme mit Solothurner Beteiligung haben die Prüfung des Bundes bestanden und erhalten substanzielle Bundesbeiträge zugesichert. Die Agglomerationsprogramme Basel und Solothurn gehören bezüglich der Wirkung zu den drei bestbewerteten Programmen und erhalten je 40 Prozent Mitfinanzierung. Auch die Agglomerationsprogramme AareLand und Grenchen haben gut abgeschnitten und erhalten Bundesbeiträge von 35 Prozent.
Ebenfalls erfreulich ist, dass die im A-Horizont eingereichten Massnahmen (Realisierungsbeginn 2024 bis 2028) die Prüfung bestanden haben und mitfinanziert werden. Einzige Ausnahme bildet das Projekt Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd. Hier schlägt der Bund gemäss dem Ergebnis seiner ersten Prüfung eine Verschiebung des Projektteils Personenunterführung West in die Umsetzungsperiode 2028 bis 2032 vor. Damit sind jedoch die Projektträger – insbesondere der Kanton und die Stadt – nicht einverstanden. Die Personenunterführung West ist ein unverzichtbarer Teil des Generationenprojekts Verkehrsdrehscheibe HB Süd, welches der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs in der Kantonshauptstadt einen grossen Schub nach vorne ermöglicht. Um die angestrebte Wirkung zu erzielen und um Mehrkosten und planerische Risiken zu vermeiden, ist die Personenunterführung West deshalb gemeinsam mit der Verkehrsdrehscheibe HB Süd zu realisieren. Der Kanton hat die entsprechenden Argumente den Bundesstellen zusammen mit der Stadt der Repla espaceSOLOTHURN und dem RBS bereits dargelegt und ist zuversichtlich, dass der Bund gestützt darauf seine erste Beurteilung noch überprüfen und anpassen wird.