Heutige Bewilligungsverfahren für den Bau, die Wartung, die Sanierung und die Umnutzung von Mobilfunkantennen sind zeitlich aufwendig. Aus diesem Grund will der Bundesrat das Verfahren für die Inbetriebnahme von Mobilfunkantennen anpassen: Der Strahlenschutz soll vom eigentlichen Baubewilligungsverfahren entkoppelt werden. Für bauliche Massnahmen, die die Grenzwerte der nichtionisierenden Strahlung (NIS) tangieren, soll ein vom regulären Bewilligungsverfahren losgelöstes Verfahren gelten.
Der Regierungsrat begrüsst die dazu notwendige Teilrevision des Fernmeldegesetzes. Wenn die umweltrechtliche Prüfung bei der kantonalen NIS-Fachstelle zentralisiert wird, schafft dies Klarheit, Effizienz sowie Rechtssicherheit. Die Gemeinden werden dadurch entlastet. Voraussetzung dafür ist jedoch eine klare gesetzliche Grundlage auf Bundesebene, damit für Nutzungsänderungen bestehender Mobilfunkanlagen kein Baubewilligungsverfahren mehr durchgeführt werden muss.
Die Neuordnung nimmt die konzessionierten Mobilfunkbetreiber stärker in die Pflicht. Wer mehr Verantwortung trägt, muss bei Verstössen gegen das Bundesumweltrecht konsequent sanktioniert werden können. Dies soll aus Sicht des Regierungsrates mit der Verantwortlichkeit der Mobilfunkunternehmen und mit einem hohen Bussenrahmen sichergestellt werden.
Der Regierungsrat ist bereit, die mit der Reform verbundene Mehrbelastung auf kantonaler Ebene in Kauf zu nehmen, um einen einheitlichen und rechtskonformen Vollzug sicherzustellen.