Hintergrund: Basierend auf mehreren Vorstössen aus dem nationalen Parlament hat der Bundesrat die Gewässerschutzgesetzgebung angepasst. Die Änderungen, mit denen der Schutz des Trinkwassers, des Grundwassers sowie der Seen und Flüsse gestärkt werden sollen, hat der Bundesrat den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.
Zuströmbereiche beim Grundwasser klarer erfassen
Der Zuströmbereich ist jener Teil des Einzugsgebiets um eine Trinkwasserfassung, in dem das Grundwasser zum grössten Teil durch versickertes Regenwasser entsteht. Deshalb spielen diese Perimeter für die Trinkwasserqualität eine grosse Rolle. Die Kantone sollen verpflichtet werden, die Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen bis 2050 zu bezeichnen, damit dort Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers ergriffen werden können. Der Regierungsrat anerkennt die Bedeutung der Zuströmbereiche. Angesichts der Tatsache, dass die Ausscheidung von rund 75 Zuströmbereichen im Kanton Solothurn mit einem grossen personellen Aufwand verbunden ist, beantragt der Regierungsrat jedoch, die Umsetzungsfrist zu verlängern.
Leistungssteigerung der Abwasserreinigungsanlagen
Um Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden sowie Mensch und Umwelt zu schützen, sollen im Weiteren Abwasserreinigungsanlagen weniger Stickstoff und organische Spurenstoffe (z.B. Rückstände von Medikamenten oder Pflanzenschutzmittel) in die Gewässer leiten und weniger klimaschädliches Lachgas ausstossen. Daher sollen die Kantone und Gemeinden verpflichtet werden, die Anlagen bis 2050 entsprechend auszubauen. Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Regelungen grundsätzlich einverstanden.
Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung
Landwirtschaftsbetriebe mit vielen Rindern oder Schweinen dürfen ihr häusliches Abwasser mit dem Hofdünger gemischt bereits heute auf ihre Felder ausbringen. Im angepassten Gewässerschutzgesetz soll diese Praxis auf Landwirtschaftsbetriebe mit einem grossen Bestand anderer Nutztiere wie Schafe, Pferde oder Geflügel ausgeweitet werden, welche gemäss heutiger Regelung das häusliche Abwasser in die Kanalisation oder eine Kleinkläranlage einleiten müssen. Der Regierungsrat lehnt dies ab. Das Verflüssigen von festem Hofdünger mit Haushaltsabwasser ist technisch anspruchsvoll und erhöht das Risiko von zusätzlichen Schadstoffeinträgen auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Gewässerschutzverordnung: neue Grenzwerte
Im Anhang der Gewässerschutzverordnung sind für bestimmte problematische Pestizide Grenzwerte festgelegt. Der Bundesrat will diese Liste um sieben Wirkstoffe erweitern, die in den vergangenen Jahren in mehreren Gewässern nachgewiesen worden sind, und bei denen der Schutz der Pflanzen und Tiere nicht mehr gewährleistet ist. Für drei weitere solche Wirkstoffe verzichtet der Bundesrat vorerst auf neue Grenzwerte, da für sie keine Alternativen zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen bestehen. Der Regierungsrat begrüsst die geplante Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Sie verbessert den Schutz der Gewässer massgeblich.
Der Regierungsrat betont jedoch in seiner Stellungnahme, dass die vorgesehenen Anpassungen in ihrer Gesamtheit auch im Kanton Solothurn zu einem erheblichen zusätzlichen Vollzugsaufwand führen werden. Ferner fordert die Regierung eine nachhaltige Verbesserung der Wasserqualität durch zusätzliche bundesrechtliche Massnahmen, namentlich eine restriktivere Zulassungspraxis für wassergefährdende Stoffe in Siedlung, Gewerbe und Landwirtschaft.