Medienmitteilung

Die Gesetzgebung über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuern wird neu gestaltet

  • 24.10.2022

Die Gesetzgebung zur Motorfahrzeugsteuer soll komplett überarbeitet werden. Der Regierungsrat macht sich nun daran, entsprechende parlamentarische Aufträge der Fraktion Grüne und der FDP.Die Liberalen umzusetzen. Um die Totalrevision politisch gut abzustützen, werden Interessengruppen auf breiter Ebene in den Prozess einbezogen.

Hintergrund: Zwei kantonsrätliche Aufträge bilden den Ausgangspunkt der nun angelaufenen Totalrevision des Gesetzes über die Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge und Fahrräder, des Gesetzes über die Schiffssteuer und der Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe. Im März 2019 hatte die Fraktion Grüne die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer gefordert - dies mit dem Ziel, den CO2-Ausstoss zu senken. Im Mai 2022 schliesslich reichte Mark Winkler (FDP.Die Liberalen) einen Auftrag ein, künftig auch Elektrofahrzeuge zu besteuern. Beide Vorstösse wurden mit geändertem Wortlaut erheblich erklärt.

Heute werden die Motorfahrzeuge im Kanton Solothurn aufgrund ihres Hubraums besteuert. Die Elektrofahrzeuge sind seit dem Jahr 1990 von der Steuer explizit befreit. Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung von Elektrofahrzeugen müssen demnach neu geschaffen werden. Die Steuern müssen so bemessen werden, dass Fahrzeuge mit mehr CO2-Ausstoss auch höher besteuert werden. Gleichzeitig müssen die Gesetze und Verordnungen aktualisiert werden.

Partizipation auf breiter Ebene

Um den Gesetzgebungsprozess breit abzustützen, wird eine Begleitgruppe mit Vertretern des Autowerbeverbandes, der Verkehrsverbände und der politischen Fraktionen eingesetzt. Bis Mitte 2023 sollen die ersten inhaltlichen Grundzüge der Neuregelung dem Regierungsrat unterbreitet werden. Das öffentliche Vernehmlassungsverfahren ist im Jahr 2024 vorgesehen. Wird das neue Gesetz angenommen, soll es im Jahr 2026 in Kraft treten.

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