Seit 2008 erbringen die Einwohnergemeinden im Kanton Solothurn ihre Aufgaben der Sozialhilfe und des Kindes- und Erwachsenenschutzes in Sozialregionen. Die bisherigen Erfahrungen aus dem Vollzug sowie neue Anforderungen an die Sozialhilfe erfordern verschiedene gesetzliche Anpassungen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des kantonalen Amtes für Gesellschaft und Soziales, der Einwohnergemeinden und der Sozialregionen hat hierzu Vorschläge erarbeitet. Der Regierungsrat hat die Gesetzesrevision nun in die Vernehmlassung geschickt.
Die Aufsicht über die Sozialregionen soll neu geregelt und künftig durch den Kanton wahrgenommen werden. Damit soll ein einheitlicher und qualitativ hochstehender Vollzug der Aufgaben sichergestellt werden. Vorgesehen sind zudem verschiedene strukturelle und organisatorische Anpassungen in den Sozialregionen. So soll der Regierungsrat künftig Vorgaben machen können, welche auf einen einheitlichen und effizienten Vollzug abzielen. Einwohnergemeinden und Kanton sind sich einig, dass die Anzahl der heute 13 Sozialregionen verringert werden soll, um eine weitergehende Professionalisierung und Harmonisierung anzustreben. Eine Sozialregion soll künftig mindestens 20'000 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen. Heute liegt dieser Wert bei 12'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Weiter soll das Melde- und Abrechnungsverfahren in der Sozialhilfe vereinfacht werden. Risikobasierte Stichproben anstelle von umfassenden Prüfungen durch den Kanton sollen den administrativen Aufwand verringern. Bei unkorrekter Auszahlung von Sozialhilfeleistungen können künftig Leistungen aus dem Lastenausgleich ausgeschlossen werden. Diese Leistungen müssen von den fehlbaren Einwohnergemeinden getragen werden.
Weitere Anpassungen sind im Kindes- und Erwachsenenschutz vorgesehen. Die Sozialregionen sollen weiterhin Abklärungen durchführen. Kanton und Einwohnergemeinden wurden sich aber nicht einig, wer die Kosten dafür tragen soll. Deshalb werden zwei Varianten zur Auswahl gestellt. Bei Variante 1 finanzieren wie bisher die Einwohnergemeinden die Abklärungen. Variante 2 überträgt diese Kosten künftig dem Kanton.
Mit der Vorlage werden die Gemeinden insgesamt finanziell entlastet, während für den Kanton Mehrkosten anfallen. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. September 2026.