Hintergrund: Der Vertrag über die Energiecharta (ECT) entstand in den späten Neunzigerjahren im Kontext des Kalten Krieges. Ziel war es, Investitionen im Energiesektor besser abzusichern und gerade ehemalige Sowjetstaaten in den europäischen Energiemarkt zu integrieren. Der Schweiz brachte das Abkommen anfänglich Vorteile, etwa durch mehr Rechtssicherheit beim Energiehandel oder bei Investitionen in ausländische Kraftwerke. In der Praxis wurde das Abkommen jedoch häufig missbraucht, um Staaten wegen klimapolitischer Massnahmen auf Schadenersatz zu verklagen. Die geplante Modernisierung der Energiecharta soll den Vertragspartnern nun mehr Spielraum in ihrer Energiepolitik ermöglichen. Zudem sollen Klimaziele besser berücksichtigt und die Streitbeilegungsverfahren transparenter werden.
Die europäische Energiekrise 2022 und die angespannte Winterversorgung der vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, wie stark die Schweiz von Energieimporten und von der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern abhängig ist. Die wichtigen Importkapazitäten liegen heute im Ernstfall weitgehend in der Entscheidungsgewalt unserer Nachbarländer und können durch den ECT nicht abgesichert werden. Gleichzeitig sind die wichtigsten Partnerländer der Schweiz bereits aus dem Vertrag ausgetreten oder befinden sich im Prozess dazu.
Auch die neue Energiecharta nützt der Versorgungssicherheit wenig
Eine sichere, bezahlbare und erneuerbare Energieversorgung muss vor allem durch den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien erreicht werden. Der ECT leistet auch in seiner überarbeiteten Form keinen Beitrag zur Verbesserung der Schweizer Versorgungssicherheit, da er vor allem Investitionen in ausländische Energieinfrastruktur begünstigt und damit den Ausbau der inländischen Versorgung schwächt. Gleichzeitig steht der ECT heute nicht mehr eindeutig im Einklang mit den nationalen energie- und klimapolitischen Zielen.
Der Regierungsrat lehnt die Änderungen des Vertrags deshalb ab und fordert den Bundesrat auf, die notwendigen Schritte für einen Austritt aus dem ECT einzuleiten.