Medienmitteilung

Erreichbarkeit rund um die Uhr für Opfer von Straftaten

  • 20.01.2026

Die Schweiz führt 2026 eine Notrufnummer für Opfer von Straftaten ein. Für die Umsetzung im Kanton Solothurn soll die bewährte Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand weitergeführt werden. Der Regierungsrat hat dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung zugestimmt.

Die Schweiz wird 2026 eine neue dreistellige nationale Telefonnummer für Opfer von Straftaten einführen. Die neue Notrufnummer soll im Mai 2026 in Betrieb genommen werden. Dies haben der Bund und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren im Zusammenhang mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention entschieden. Von Gewalt betroffene Menschen sollen rund um die Uhr an 365 Tagen pro Jahr Erstauskünfte zu Fragen der Opferhilfe erhalten. Bei Bedarf sollen sie an geeignete Opferberatungsstellen und Institutionen weitervermittelt werden. In Notfällen soll eine Krisenintervention erfolgen. Für die Umsetzung der Notrufnummer sind die Kantone zuständig. Diese müssen sicherstellen, dass die neue Notrufnummer 24 Stunden pro Tag bedient wird. 

Bewährte Zusammenarbeit weiterführen

Die Beratungsstelle Opferhilfe des Kantons Solothurn ist seit vielen Jahren rund um die Uhr erreichbar. Sie erfüllt damit bereits heute eine wichtige Anforderung der nationalen Notrufnummer für Opfer von Straftaten. Ausserhalb der Bürozeiten der Beratungsstelle wird die Erreichbarkeit jeweils durch «143.ch – die Dargebotene Hand Aargau/Solothurn» gewährleistet. Die Dargebotene Hand ist die bekannteste Anlaufstelle für emotionale Erste Hilfe in der Schweiz. Die Beratungen erfolgen heute ausschliesslich durch Freiwillige und sind für die Hilfesuchenden kostenlos. 

Die bestehende Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand hat sich bewährt. Der Kanton Solothurn will diese Zusammenarbeit für die Umsetzung der neuen nationalen Notrufnummer weiterführen. Der Regierungsrat hat beschlossen, mit der Dargebotenen Hand Aargau/Solothurn eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Die Anrufe, welche künftig über die nationale Notrufnummer eingehen, sollen zwischen 8.00 und 17.00 Uhr an die Beratungsstelle Opferhilfe des Kantons Solothurn weitergeleitet werden. Ausserhalb der Bürozeiten erfolgt eine Weiterleitung an die Dargebotene Hand Aargau/Solothurn. 

Um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, ist eine Professionalisierung nötig. Daher wird die Dargebotene Hand Aargau/Solothurn neben Freiwilligen neu auch entschädigtes Personal einsetzen. Die Dienstleistung soll zunächst als Pilotprojekt für die Jahre 2026 bis 2028 zusammen mit dem Kanton Aargau finanziert werden. 

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