Hintergrund: Gemäss Verfassung des Kantons Solothurn gilt heute das Stimmrecht in kantonalen Angelegenheiten als Wahlvoraussetzung für den Kantonsrat, den Regierungsrat und die Gerichte. Weiter sieht das Gesetz über das Staatspersonal vor, dass alle vom Volk oder vom Kantonsrat gewählten Beamtinnen und Beamten grundsätzlich ihren Wohnsitz im Kanton haben müssen.
Neu soll der Kantonsrat nun aber für Ersatzrichterinnen und -richter des Ober-, des Verwaltungs- und des Versicherungsgerichts Ausnahmen bewilligen dürfen, wenn kein Stimmrecht im Kanton Solothurn vorliegt. Gleichzeitig werden so Ersatzrichterinnen und -richter von der Wohnsitzpflicht befreit.
Ende 2024 hat der Kantonsrat den entsprechenden Auftrag der Justizkommission «Aufhebung der Wohnsitzpflicht bei Ersatzrichterinnen und Ersatzrichtern» erheblich erklärt. Grund: Der vorherrschende Fachkräftemangel erschwere die Rekrutierung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten. Nun schickt der Regierungsrat eine Vorlage in die Vernehmlassung, um die kantonale Verfassung, das Gesetz über die Gerichtsorganisation und weitere Erlasse entsprechend anzupassen. Die Vernehmlassung läuft bis am 4. August 2026.