Nach der kantonsrätlichen Justizkommission hat auch die Finanzkommission (FIKO) das neue Motorfahrzeug- und Schiffssteuergesetz beraten und empfiehlt es dem Kantonsrat einstimmig zur Annahme. Mit der Totalrevision würde die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge entfallen. Gleichzeitig kämen für die Besteuerung neue ökologische Kriterien zur Anwendung: Personenfahrzeuge mit Verbrennungsmotor würden neu nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert, Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb hingegen ausschliesslich nach Gesamtgewicht.
Die Kommission hat einigen Änderungsanträgen zur Gesetzesvorlage grossmehrheitlich zugestimmt. So soll beispielsweise die Steuer für leichte Motorfahrzeuge zum Sachentransport von 0,33 Franken auf 0,3 Franken pro Kilogramm gesenkt werden. Damit will man ein Zeichen für das Gewerbe setzen und nimmt dafür einen Mindersteuerertrag von rund 400'000 Franken in Kauf. Die Kommission war aber der Ansicht, dass das neue Gesetz grundsätzlich ausgewogen sein und im Kantonsrat eine Mehrheit finden sollte.
Finanz- und Lastenausgleich: mehr Planungssicherheit
Im Weiteren stimmte die FIKO zudem einem Auftrag zu, der verlangt, dass die Kriterien zur Berechnung des Finanz- und Lastenausgleichs neu alle zwei Jahre angepasst werden sollen – statt jährlich wie bisher. Dies verschafft den Gemeinden und dem Kanton mehr Planungssicherheit. Zudem ist es ein kleiner Beitrag für einen geringeren Verwaltungsaufwand.