Medienmitteilung

Fischerei- und Betretungsverbot teilweise aufgehoben

  • 28.08.2026

Das Baden, Wassersportaktivitäten und die Fischerei sind in den Fliessgewässern im Kanton Solothurn wieder zulässig. Das Fischerei- und Betretungsverbot wird per sofort aufgehoben. Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.

Hintergrund: Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Situation in den Solothurner Fliessgewässern deutlich entspannt. Die Wasserstände sind angestiegen. Zudem liegen die Wassertemperaturen grösstenteils nicht mehr in einem für Fische, Krebse und Fischnährtiere kritischen Bereich. Die zum Schutz der Wasserlebewesen angeordneten Sofortmassnahmen sind deshalb nicht länger erforderlich. Das mit Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2026 erlassene Fischerei- und Betretungsverbot wird deshalb per sofort teilweise aufgehoben. 

Fischereiverbot in vier Patentgewässern bleibt bestehen

Die aussergewöhnliche Hitze und Trockenheit von Juni bis August hatten erhebliche negative Auswirkungen auf die Wassertiere. Insbesondere die Auswirkungen auf die Fischpopulationen werden in den kommenden Monaten wissenschaftlich untersucht. Damit sich die überlebenden Fische möglichst gut erholen und fortpflanzen können, sollen die Fischbestände weiterhin geschont werden. Aus diesem Grund wird das bestehende Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbaches bis zum Beginn der gesetzlich geregelten Schonzeit am 1. Oktober verlängert. In den übrigen Fliessgewässern sind die Auswirkungen des fischereilichen Drucks geringer, weshalb das Fischereiverbot dort aufgehoben werden kann.

Unabhängig von der Aufhebung des Verbots bittet das Amt für Wald, Jagd und Fischerei die Bevölkerung, den Gewässern und Wasserlebewesen weiterhin Sorge zu tragen.

Gewässer werden weiterhin beobachtet

Die Entwicklung der Situation wird weiterhin laufend überwacht. Sollten sich die hydrologischen oder meteorologischen Verhältnisse erneut wesentlich verschlechtern, werden bei Bedarf wiederum geeignete Schutzmassnahmen geprüft. 

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