Hintergrund: Jeweils nach Legislaturbeginn präsentiert der Regierungsrat dem Kantonsrat den Legislaturplan, in welchem die wichtigsten mittelfristigen Ziele der laufenden Amtsperiode festgelegt werden. Per Gesetz muss darin auch angegeben werden, mit welchen Ressourcen er die Ziele zu erreichen gedenkt und in welcher Priorität diese stehen.
In der Praxis erwies sich diese Vorgabe für den Regierungsrat zunehmend als schwer umsetzbar; einerseits, weil eine starre Ressourcenplanung die Flexibilität in Bezug auf weitere Steuerungsinstrumente (Integrierter Aufgaben- und Finanzplan, Globalbudgets, parlamentarische Aufträge) nimmt und so nicht angemessen auf kurzfristige Entwicklungen reagiert werden kann. Andererseits sollen nicht bereits auf Stufe Regierungsrat die Ziele miteinander «in Konkurrenz gesetzt werden»; stattdessen sollte die Ressourcenplanung auf dem «ordentlichen politischen Weg» erfolgen.
Staatliches Handeln richtet sich nach dem geltenden Gesetz
Die Geschäftsprüfungskommission hat im Rahmen der Vorberatung des Legislaturplans 2021–2025 auf die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Vorgaben und dem vorgelegten Legislaturplan aufmerksam gemacht. Die Geschäftsprüfungskommission hat dabei zwar Verständnis für die praktischen Umsetzungsschwierigkeiten der gesetzlichen Vorgaben aufgebracht. Das Legalitätsprinzip gebietet aber, dass staatliches Handeln sich ausnahmslos nach den Gesetzen richtet. Das heisst insbesondere, dass im Falle einer überholten gesetzlichen Regelung der Regierungsrat eine entsprechende Revisionsvorlage erarbeitet – und nicht stillschweigend auf die Anwendung des geltenden Rechts verzichtet.
Diese Überlegung hat die Geschäftsprüfungskommission bewogen, am 28. Juni 2022 im Kantonsrat einen entsprechenden Auftrag einzureichen. Der Regierungsrat hat sich am 7. November 2022 mit diesem auseinandergesetzt, nimmt den Punkt der Geschäftsprüfungskommission auf und skizziert in seiner Stellungnahme eine Änderung von § 15 Wov-G (Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung). Die Geschäftsprüfungskommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 29. November 2022 die Stellungnahme des Regierungsrats behandelt. Die Kommission begrüsst die dabei vorgeschlagene Stossrichtung und beantragt dem Kantonsrat eine Erheblicherklärung des Auftrags.
Das Geschäft ist erstmals an der Dezember-Session 2022 (13., 14. und 21. Dezember) traktandiert.