Medienmitteilung

GPK setzt auf Kontinuität bei der Personalrechtsproblematik der soH

  • 03.11.2026

Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats will in Bezug auf die personalrechtlichen Ungereimtheiten bei der Solothurner Spitäler AG den eingeschlagenen Weg fortsetzen. Sie setzt auf die konsequente Umsetzung der formulierten Massnahmen von Ende Juni.

Nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse in Zusammenhang mit den personalrechtlichen Ungereimtheiten bei der Solothurner Spitäler AG (soH) wurden an der September-Session 2026 des Kantonsrats insgesamt sieben dringliche Vorstösse eingereicht. 

Die Ratsleitung des Kantonsrats beantwortete letzte Woche den Vorstoss zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) befasste sich an der Sitzung vom 2. November 2026 mit den übrigen sechs Vorstössen. Der Regierungsrat hatte bereits an der Sitzung vom 20. Oktober 2026 dazu Stellung genommen und die Vorstösse abgelehnt.

Die Untersuchungen zu den personalrechtlichen Ungereimtheiten bei der soH haben aus Sicht der GPK erhebliche Mängel aufgezeigt. Massnahmen sind zwingend erforderlich. Entsprechend hat die Kommission in ihrem Bericht vom 30. Juni 2026 sieben konkrete Massnahmen dazu formuliert. Sie wird die Einhaltung dieser Massnahmen kontrollieren und dem Kantonsrat Bericht erstatten.

Die GPK kann die Anliegen und Forderungen in den parlamentarischen Vorstössen gut nachvollziehen. Sie gewichtet die Priorität der von ihr formulierten Massnahmen aber höher. Insoweit lehnt sie die dringlichen Vorstösse ab. Für die Kommission liegen keine neuen Erkenntnisse vor, welche eine Anpassung des bisher festgelegten Vorgehens erfordern. 

Ein Bedarf für zusätzliche Untersuchungen oder Massnahmen ist nicht gegeben. Stattdessen steht für die GPK die konsequente Nachkontrolle der Umsetzung der von der Geschäftsprüfungskommission formulierten Massnahmen im Vordergrund. Ebenfalls soll zeitnah eine Nachfolgeuntersuchung durchgeführt werden. Diese hat zum Ziel, die Wahrnehmung der Eignerinteressen und die Aufsichtsverantwortung innerhalb der Kantonalen Verwaltung zu untersuchen.

Beim dringlichen Vorstoss der Fraktion SP/junge SP unterstützt die Geschäftsprüfungskommission den geänderten Wortlaut der Ratsleitung. Dieser verlangt, bestimmte im Auftrag formulierte Fragestellungen in die Nachfolgeuntersuchung zu integrieren.

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