Die geltenden Vorschriften zur Anerkennung der gymnasialen Maturität stammen mehrheitlich aus dem Jahr 1995. Sie sollen den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Die Massnahmen fokussieren darauf, die Studierfähigkeit zu erhöhen, die Maturandinnen und Maturanden auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorzubereiten und die Zukunftsfähigkeit der gymnasialen Ausbildung sowie die Vergleichbarkeit der Maturitätszeugnisse zu verbessern.
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die vorgeschlagenen Anpassungen mehrheitlich. Er bedauert jedoch, dass keine grundlegendere Auseinandersetzung mit der Zukunftsfähigkeit der gymnasialen Ausbildung stattgefunden hat. Seiner Meinung nach genügt es nicht, weiterhin vom bestehenden Fächerkatalog auszugehen und diesen lediglich zu erweitern. Diese additive Reform birgt die Gefahr, dass das System und damit letztlich die Schülerinnen und Schüler überlastet werden. Der Regierungsrat spricht sich dagegen aus, den Fächerkatalog auszuweiten und kritisiert, dass die Maturitätshürde erhöht werden soll.
Die Änderungen der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen sowie insbesondere das darin verankerte neue «Schweizerische Forum gymnasiale Maturität» befürwortet der Regierungsrat vollumfänglich.