Medienmitteilung

Ja, aber - zur Änderung des Aktienrechts im Obligationenrecht

  • 09.03.2015

In seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Justiz begrüsst der Regierungsrat die vorgeschlagene Umsetzung der vor zwei Jahren angenommenen „Abzocker-Initiative“ im Aktienrecht. Ebenfalls begrüsst er, dass das Aktienkapital neu bei jeder Gründung vollständig einzuzahlen ist, sowie die weiteren Bestrebungen zur Stärkung des Gläubigerschutzes und der Aktionärsrechte. Die Aufhebung des qualifizierten Gründungstatbestands der Sachübernahme lehnt er hingegen ab, da dies dem Gläubigerschutz zuwiderliefe. Auch die geplante Herabsetzung des Mindestnennwertes einer Aktie auf unter einen Rappen sowie der Zulassung von Aktienkapital, das auf fremde Währung lautet, unterstützt der Regierungsrat nicht.

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