Solothurn, 2. September 2014 – Der Regierungsrat begrüsst in seiner
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in
der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Stärkung Qualität und
Wirtschaftlichkeit) die Schaffung eines unabhängigen nationalen Zentrums.
Das hat er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt
für Gesundheit festgehalten. Der Bundesrat soll auf nationaler Ebene
umfassend mehr für die Qualitätssicherung, die Erhöhung der Patientensicherheit
und die Beurteilung der medizinischen Leistungen im
Rahmen von Health Technology Assessment (HTA) unternehmen.