Sechs Jahre nach Inkraftsetzung der Gesetzgebung über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden haben die Landeskirchen erstmals dargelegt, wie ihr Anteil aus dem Finanzausgleich verwendet wird. Jetzt musss der Kantonsrat den jährlichen Betrag festlegen, welcher dem Finanzausgleich der Kirchgemeinden für die nächsten sechs Jahre jährlich zur Verfügung gestellt werden soll.
Sowohl die Berichterstattung zur Leistungsbilanz als auch der Bericht über die Kirchgemeindefinanzen bestätigen, dass der jährliche Betrag von 10 Millionen Franken über all die Jahre gesetzeskonform, zweckbestimmt und zielgerichtet verwendet worden ist. Deshalb hält der Regierungsrat die Fortführung des jährlichen Beitrags für die Jahre 2027 – 2032 als angezeigt. Die Finanzkommission des Kantonsrats (FIKO) ist der Meinung, dass die Landeskirchen wertvolle gesellschaftliche Aufgaben übernehmen. Der ausgewiesene gesamtgesellschaftliche Nutzen übersteige die vom Staat eingesetzten Mittel deutlich. Entsprechend stimmt die FIKO dem jährlichen Betrag von 10 Millionen Franken einstimmig zu.
Keine Befreiung von der Finanzausgleichssteuer für Firmen
Eine knappe Mehrheit der FIKO hat sich dagegen ausgesprochen, dass sich juristische Personen mittels formloser Mitteilung beim Steueramt von der Finanzausgleichssteuer befreien können. Das fordert der Volksauftrag «Kirchensteuer: Opting-Out für juristische Personen». Die knappe Mehrheit verweist auch hier auf die wichtigen gesellschaftlichen Leistungen der Kirchen. Die knappe Minderheit der FIKO teilt diese Ansicht zwar, findet aber, dass es nicht Aufgabe der juristischen Personen sei, diese Leistungen zu finanzieren.
Solidaritätsbeiträge sollen beibehalten werden
Ein Volksauftrag fordert, dass das Staatspersonal keine Soli-Beiträge mehr bezahlen muss und die bisher abgenommenen Soli-Beiträge sofort zurückerstattet werden. Das lehnt eine Mehrheit der FIKO ab, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zurzeit ein neues Personalrecht erarbeitet wird. Allenfalls kann das Anliegen in diesem Rahmen eingebracht werden.