Medienmitteilung

Ja zur Revision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern 2027

  • 25.09.2026

Die Finanzkommission des Kantonsrats stimmt der Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern 2027 zu. Hauptsächlich passt der Kanton damit kantonale Gesetzesgrundlagen an geändertes Bundesrecht an.

Mit der Steuergesetzesrevision 2027 werden verschiedene Änderungen des Bundesrechts in das kantonale Gesetz aufgenommen. Dabei geht es unter anderem darum, wie die OECD-Mindestbesteuerung umgesetzt wird. 

Auf kantonaler Ebene soll zudem der Versicherungsprämienabzug neu als Pauschale ausgestaltet werden. So kann automatisch berücksichtigt werden, wenn Steuerpflichtige beim Ausfüllen auf eTax keine Angaben machen.

Die Finanzkommission (FIKO) stimmt der Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern 2027 einstimmig zu. Es wurde aber auch moniert, dass der parlamentarische Auftrag «Abschaffung der Ertragswertberechnung bei den Vermögenssteuern» keinen Eingang in die Teilrevision gefunden hat. Diesen hat der Kantonsrat im März 2023 erheblich erklärt. Bei der Steuerstrategie 2030 wird zu entscheiden sein, ob die Ertragswertberechnung abgeschafft wird.

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