Medienmitteilung

Justizkommission: Ja zur Totalrevision Motorfahrzeug- und Schiffssteuer

  • 16.03.2026

Die kantonsrätliche Justizkommission stimmt der Totalrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuer und dem Gebührentarif mit grosser Mehrheit zu.

Hintergrund: Mehrere kantonale Rechtsgrundlagen müssen aufgrund von zwei überwiesenen Aufträgen revidiert werden. Es handelt sich um das Gesetz über die Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge und Fahrräder von 1961, das Gesetz über die Schiffssteuer von 1980 und die Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe von 1962. 

Einerseits soll neu die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge entfallen. Dafür soll die Motorfahrzeugsteuer andererseits unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien festgelegt werden: Fahrzeuge zum Personentransport würden neu nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert werden, Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb hingegen nur nach Gesamtgewicht: Da die emissionsfreien Fahrzeuge kein CO2 ausstossen, soll die Leistungskomponente nicht berücksichtigt werden. 

Eine wohldurchdachte und austarierte Lösung

Die Justizkommission des Kantonsrats (JUKO) hat sich in zwei Lesungen intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Die grosse Mehrheit der JUKO ist der Meinung, dass die Totalrevision eine wohldurchdachte und austarierte Lösung ist, die den verschiedensten Anliegen einer modernen Besteuerung der Fahrzeuge gerecht wird. 

Einer kleinen Minderheit geht die Ökologisierung zu wenig weit. Sie ist der Ansicht, dass der CO2-Aussstoss der Fahrzeuge viel stärker berücksichtigt werden müsste. Ein Antrag für eine Steuerreduktion bei gewissen Hybrid-Fahrzeugen wurde aber abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein anderer Minderheitsantrag zur tieferen Besteuerung von Fahrzeugen zum Sachentransport. Man wollte das sorgfältig aufgebaute Konstrukt der neuen Besteuerung nicht aus dem Gleichgewicht bringen. Schliesslich stimmte die JUKO der Totalrevision und dem Gebührentarif grossmehrheitlich zu.

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