Medienmitteilung

Kanton Solothurn intensiviert Schutz vor häuslicher Gewalt

  • 16.06.2026

Der Regierungsrat hat neun Massnahmen beschlossen, um den Schutz vor schwerer Gewalt gezielt zu verbessern. Hochrisikosituationen sollen schneller erkannt und die präventive Tatpersonenarbeit ausgebaut werden. Damit sollen schwere Gewalttaten möglichst verhindert und der Schutz von Betroffenen gestärkt werden.

Angesichts der schweizweit steigenden Vorfälle schwerer Gewalt im häuslichen Bereich hat der Regierungsrat im November 2025 beschlossen, die Wirksamkeit der kantonalen Hilfs- und Interventionsmassnahmen zu überprüfen und Verbesserungspotential zu identifizieren. Der nun vorliegende Bericht zeigt: Die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Opferhilfe, Bewährungshilfe, KESB, Gerichte) funktioniert grundsätzlich gut. In verschiedenen Bereichen wurde aber Potenzial für Optimierungen identifiziert. Mit insgesamt neun Massnahmen soll der Schutz vor schwerer Gewalt im Kanton Solothurn gezielt verbessert werden.

Risikomomente früh erkennen

Sechs dieser Massnahmen werden von den zuständigen Stellen direkt umgesetzt. Unter anderem wird die Beratungsstelle Opferhilfe künftig mit einem standardisierten Risikoerkennungstool arbeiten. Dieses bewährte Instrument schätzt das Risiko von Gewalt durch Männer gegen aktuelle oder ehemalige Partnerinnen ein. Damit sollen Warnsignale für schwere Gewalt systematischer erkannt und Schutzmassnahmen gezielt ausgerichtet werden können. Ausserdem baut die Beratungsstelle eine Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Unternehmen auf, das Mobiltelefone und andere digitale Datenträger auf unwissentlich installierte Überwachungssoftware überprüft. So kann frühzeitig erkannt werden, ob eine Tatperson sein Opfer widerrechtlich überwacht. Zudem werden die laufenden Anstrengungen konsequent weitergeführt, die Anzahl Anordnungen von Gewaltberatung und Lernprogrammen im Rahmen von Strafbefehlen zu steigern. Angestrebt wird auch eine vermehrte Anordnung solcher Beratungen und Programme bei Verfahren, die abgebrochen werden.

Vertiefte Prüfung weiterer Massnahmen

Das Departement des Innern wurde beauftragt, drei weitere präventive Massnahmen vertieft zu prüfen. Damit soll insbesondere die Tatpersonenarbeit ausgebaut werden. Es soll geprüft werden, inwiefern angeordnete Gewaltberatungen für Erziehungsberechtigte künftig als Kindesschutzmassnahme regulär eingeführt werden können. Aktuell läuft ein entsprechendes Pilotprojekt. Weiter soll geprüft werden, wie die frühzeitige Ansprache beider beteiligten Personen nach Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt eingeführt werden kann. So könnte eine erneute Eskalation verhindert werden.*

Der Regierungsrat bestätigt mit der Verabschiedung der Massnahmen sein Bekenntnis, den Schutz von Betroffenen weiter zu stärken und schwere Gewalttaten durch frühzeitige, koordinierte und wirksame Interventionen möglichst zu verhindern.

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