Medienmitteilung

Kanton Solothurn setzt neues Raumplanungsgesetz um

  • 28.04.2026

Die Anzahl Gebäude und die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen müssen stabilisiert werden. Der Regierungsrat hat nun festgelegt, wie er diese neue Bundesvorgabe umsetzen will.

Mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) gelten für den Raum ausserhalb der Bauzonen ab dem 1. Juli 2026 neu sogenannte Stabilisierungsziele: Die Anzahl Gebäude und die versiegelten Flächen dürfen gegenüber dem Stand vom 29. September 2023 nur noch begrenzt, sprich um zwei Prozent, wachsen. Für den Kanton Solothurn heisst dies: künftig sind nur noch 226 zusätzliche Gebäude und 16,8 Hektaren zusätzliche versiegelte Fläche möglich. Um diese Stabilisierungsziele einzuhalten, setzt der Regierungsrat auf eine Kombination von kurzfristig umsetzbaren Massnahmen und einer längerfristigen Strategie.

Ab sofort: Bestehendes besser nutzen, Neues gezielt begrenzen

Im Zentrum der Sofortmassnahmen steht der Grundsatz: «bestehend vor neu». Bestehende Gebäude sollen künftig konsequenter genutzt, umgenutzt oder saniert werden, bevor Neubauten bewilligt werden. Gleichzeitig gilt für das Bauen ausserhalb der Bauzonen stärker denn je: «so viel wie nötig, so wenig wie möglich».

Weitere wichtige Massnahmen sind

  • ein restriktiver Umgang mit zusätzlicher Bodenversiegelung, insbesondere ausserhalb der Landwirtschaft, 

  • eine zurückhaltende Bewilligungspraxis bei Umnutzungen und Abparzellierungen von landwirtschaftlichen Grundstücken, 

  • die Förderung von Abbrüchen nicht mehr benötigter Gebäude, 

  • die frühzeitige Klärung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben vor der Einreichung des Baugesuchs, 

  • die bessere Information und Sensibilisierung der kommunalen Behörden. 

Illegale Bauten sollen weiterhin konsequent im Bewilligungsverfahren behandelt werden – mit Fokus auf jüngere und grössere Verstösse. 

Stabilisierungsstrategie: Gesamtsicht im Richtplan

Neben den Sofortmassnahmen erarbeitet der Kanton in den nächsten Monaten eine umfassende Stabilisierungsstrategie, die im kantonalen Richtplan verankert werden soll. Ziel ist die bestehenden Regelungen und Instrumente im Landschaftsraum sowie deren Weiterentwicklung gesamthaft zu betrachten. Dabei sollen auch neue bundesrechtliche Instrumente geprüft und – wo sinnvoll – übernommen werden. Gleichzeitig will der Kanton Spielräume für die Interessenabwägung erhalten bzw. öffnen, um weiterhin bzw. vermehrt differenzierte und ortsangepasste Lösungen zu ermöglichen.

Kanton prüft Anpassungen im eigenen Recht

Im Rahmen der Umsetzung von RPG 2 wird der Kanton auch prüfen, ob zusätzliche kantonale Bestimmungen auf gesetzlicher Ebene notwendig sind. Neben der Festlegung des Vorrangs der Landwirtschaft sollen auch Einschränkungen auf kantonaler Ebene geprüft werden bei

  • den Nutzungsmöglichkeiten altrechtlich rechtmässig erstellter Bauten, 

  • landwirtschaftsfremder Wohnnutzung, 

  • der Erstellung und Nutzung von Bauten und Anlagen für die hobbymässige Tierhaltung. 

Auf weitere Einschränkungen soll hingegen verzichtet werden, weil diese den Handlungsspielraum der Landwirtschaft unnötig einschränken oder nur geringe Wirkung auf die Stabilisierungsziele entfalten würden.

Breiter Einbezug von Interessengruppen

Die Arbeiten erfolgen unter Federführung des kantonalen Amtes für Raumplanung in enger Zusammenarbeit mit einer vom Regierungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe aus kantonalen Stellen, Gemeinden, Landwirtschaft, Umweltorganisationen und weiteren Akteuren.

Der Regierungsrat verfolgt damit einen ausgewogenen Ansatz: die Landschaft schützen, die landwirtschaftliche Nutzung sicherstellen und gleichzeitig Planungssicherheit gewährleisten.

 

Weiterführende Informationen des Bundes 
www.are.admin.ch/de/rpg2

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