Medienmitteilung

Kanton Solothurn soll ein inklusives Stimm- und Wahlrecht erhalten

  • 26.01.2026

Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung sollten zukünftig im Kanton Solothurn die gleichen politischen Rechte erhalten wie alle anderen stimmberechtigten Personen. Dies erfordert Anpassungen in der Kantonsverfassung und im Gesetz über die politischen Rechte. Die Vernehmlassung dazu dauert bis am 30. April 2026.

Alle Menschen im Kanton Solothurn sollen zukünftig an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und sich zur Wahl aufstellen lassen dürfen – unabhängig davon, ob sie eine kognitive Beeinträchtigung haben oder nicht. Dies fordert der Volksauftrag «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung», welcher vom Kantonsrat erheblich erklärt wurde und vom Regierungsrat umgesetzt wird. 

Mit der in die Vernehmlassung geschickten Vorlage will der Regierungsrat ein wichtiges Zeichen im Sinne der Anerkennung und Gleichbehandlung setzen und das gesellschaftliche Verständnis für Inklusion fördern. Die Vorlage sieht die Aufhebung der Stimmrechtsausschlüsse in der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) sowie im Gesetz über die politischen Rechte (GpR) vor. Künftig soll im Kanton Solothurn ein inklusives Stimm- und Wahlrecht für alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer gelten. 

Das Gesetz über die politischen Rechte soll zudem um einen neuen Paragrafen zur politischen Teilhabe ergänzt werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Ausübung der politischen Rechte zu erleichtern und allen eine selbständige Teilhabe an Wahlen und Abstimmungen zu ermöglichen. Dazu gehören insbesondere barrierefreie Informationen zu Abstimmungen, leicht verständliche Anleitungen zur Verwendung des Stimm- und Wahlmaterials sowie physische und digitale Hilfsmittel.  

Weitere Informationen

Die Vernehmlassung dauert bis am 30. April 2026. Alle Unterlagen sind unter https://so.ch/regierung/vernehmlassungen/ abrufbar.

 

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