Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind für zivilrechtliche Schlichtungen zuständig, wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen. Neu sollen sie mehr Kompetenzen erhalten.
Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind für zivilrechtliche Schlichtungen zuständig, wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen. Neu sollen sie mehr Kompetenzen erhalten.