Medienmitteilung

Kritische ausländische Investitionen stärker unter der Lupe

  • 05.09.2022

Durch das Investitionsprüfgesetz sollen ausländische Investoren bei der Übernahme von Schweizer Unternehmen vorgängig geprüft werden. Der Regierungsrat befürwortet die Investitionskontrolle höchstens im Bereich kritischer Wirtschaftssektoren.

Hintergrund: Ausländische Direktinvestitionen sind erwiesenermassen wichtiger, belebender und nachhaltiger Bestandteil einer Volkswirtschaft. Dies gilt besonders für die Schweiz, die verschiedene günstige Rahmenbedingungen für Investitionen bietet. Ein möglichst freier Fluss von Direktinvestitionen hilft, die Wirtschaft mit Kapital zu versorgen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, die Standortattraktivität zu fördern und bei Innovationen eine hohe Kadenz beizubehalten.

Mit der Annahme der Motion Rieder (18.3021) «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Grundlagen für eine neue Gesetzgebung vorzubereiten. Über dieses neue Bundesgesetz zur Prüfung ausländischer Investitionen wurde im Mai dieses Jahres das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Dabei spricht sich der Bundesrat grundsätzlich gegen die Einführung einer Investitionsprüfung aus. Gemäss seiner Beurteilung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend.

Die Schweiz ist auf einen offenen Marktzugang angewiesen, nach innen für ausländische Investitionen, wie aber auch für die eigenen Direktinvestitionen im Ausland. Die Einführung einer Investitionsprüfung zielt darauf ab, Gefährdungen oder Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit abzuwenden, die aus der Übernahme von ausländischen Unternehmen entstehen könnten.

Regierungsrat kann lediglich die Minimalvariante gutheissen

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn könnte sich hinter die Annahme des Gesetzesvorschlages stellen, allerdings nur in Form der vorliegenden Minimalvariante. Kategorisch abzulehnen ist die Maximalvariante, nach welcher alle Firmenübernahmen geprüft würden. Als Alternative zu diesem neuen Gesetz schlägt der Regierungsrat andere Schwerpunkte vor, die für die Belange der Wirtschaft, deren Sicherheit und Stärkung der generellen wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit nachhaltigere Effekte erzielen könnten. Der Fokus soll auf die Bekämpfung von Cybercrime, den Schutz des geistigen Eigentums, sowie den Aufbau und die Stärkung eines international ausgerichteten Nachrichtendienstes liegen.

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