Der aktuelle Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe richtet sich im Kanton Solothurn an die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aus dem Jahr 2013. Nach Anhörung des Verbands der Solothurner Einwohnergemeinden hat der Regierungsrat beschlossen, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe per 1. Januar 2023 zu erhöhen und der Teuerung anzupassen. Damit setzt der Kanton die Richtlinien der SKOS um.
Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt steigt künftig für einen Einpersonenhaushalt von aktuell 986 Franken auf 1'006 Franken pro Monat. Dieser Grundbedarf entspricht den alltäglichen Verbrauchsaufwendungen der einkommensschwächsten zehn Prozent der Schweizer Haushalte. Zu diesem Grundbedarf gehören Nahrungsmittel, Bekleidung, persönliche Pflege oder auch Internet. Nicht dazugerechnet sind zum Beispiel Wohnkosten, Autos oder Ferien.
Die materielle Grundsicherung für Sozialhilfebeziehende ermöglicht eine bescheidene und menschenwürdige Lebensführung sowie soziale Teilhabe.