Medienmitteilung

Nein zur Anpassung des Verzugszinssatzes

  • 24.10.2022

Der Regierungsrat lehnt die vorge¬schlagene Anpassung des Verzugszinssatzes im Obligationenrecht von heute 5% ab.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats möchte den bestehenden gesetzlichen Verzugszinssatz von 5% anpassen und hat dazu ein Vernehm­lassungsverfahren eröffnet. Es werden zwei Änderungsvarianten unterbreitet: erstens die Einführung eines variablen Zinssatzes, basierend auf dem SARON plus einem Zuschlag von 2%; zweitens die Reduktion des fixen Verzugszins­satzes auf 3%.

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und der neusten Verän­derungen am Zinsenmarkt hält der Regierungsrat den Zeitpunkt für die vorge­schlagene Anpassung des Verzugszinssatzes für ungünstig. Darüber hinaus er­achtet er den bestehenden gesetzlichen Verzugszinssatz weiterhin als ange­messen. Für dessen Weiterführung sprechen vor allem seine einfache Hand­habbarkeit, insbesondere für Laien, dessen Verankerung in der schweizerischen Rechtstradition und die daraus resultierende Rechtssicherheit.

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