Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats möchte den bestehenden gesetzlichen Verzugszinssatz von 5% anpassen und hat dazu ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Es werden zwei Änderungsvarianten unterbreitet: erstens die Einführung eines variablen Zinssatzes, basierend auf dem SARON plus einem Zuschlag von 2%; zweitens die Reduktion des fixen Verzugszinssatzes auf 3%.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und der neusten Veränderungen am Zinsenmarkt hält der Regierungsrat den Zeitpunkt für die vorgeschlagene Anpassung des Verzugszinssatzes für ungünstig. Darüber hinaus erachtet er den bestehenden gesetzlichen Verzugszinssatz weiterhin als angemessen. Für dessen Weiterführung sprechen vor allem seine einfache Handhabbarkeit, insbesondere für Laien, dessen Verankerung in der schweizerischen Rechtstradition und die daraus resultierende Rechtssicherheit.