Der Kanton Solothurn stärkt die bestehenden Angebote für Menschen mit einer Behinderung gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz und ergänzt diese zugunsten einer grösseren Vielfalt. Damit leistet der Kanton einen Beitrag zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Im Auftrag des Amtes für Gesellschaft und Soziales stellt Pro Infirmis Aargau-Solothurn verschiedene Angebote bereit. Diese sind für die Nutzenden kostenlos. Die Sozialberatung unterstützt Erwachsene mit Behinderung und deren Angehörige in schwierigen Lebenssituationen. Weiter kann administrative Unterstützung in Anspruch genommen werden zum Beispiel beim Zahlungsverkehr mit Bank und Post. Dies führt zu einem nachhaltigen Autonomiegewinn der Betroffenen und entlastet andere Unterstützungssysteme wie Sozialdienste und Beistandschaften. Ebenfalls angeboten werden spezifische Weiterbildungsmöglichkeiten und eine Beratung für Menschen mit Behinderung, die Personal für Assistenzleistungen einsetzen möchten.
Durch das Angebot von Pro Infirmis erhalten Menschen mit Behinderung im Kanton Solothurn die Möglichkeit, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
UNO-Behindertenrechtskonvention
Das 2006 von der UNO verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) ist das erste internationale Spezialübereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welches auch in der Schweiz umzusetzen ist. Teilweise liegen die in der BRK geregelten Aufgaben in der gesetzlichen Zuständigkeit der Kantone.