Der Bund führt am 2. November 2026 die biometrische Identitätskarte (ID) ein. Sie ist mit einem Datenchip ausgestattet, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit ist die Identitätskarte besser vor Missbrauch geschützt. Der Bezug dieser neuen Identitätskarte ist freiwillig.
Für die Ausstellung der biometrischen ID sind die Kantone verantwortlich. Im Kanton Solothurn kann die biometrische ID ausschliesslich beim Ausweiszentrum Solothurn beantragt werden. Interessierte können bereits jetzt einen Termin telefonisch vereinbaren (032 627 63 70). Eine Terminvereinbarung online (schweizerpass.ch) ist ab dem 2. November 2026 möglich. Im Ausweiszentrum werden ein Gesichtsbild erstellt sowie die Fingerabdrücke entnommen. Die Gebühren für die biometrische ID entsprechen jener der bisherigen Identitätskarte: 70 Franken für Erwachsene und 35 Franken für Minderjährige.
Die Einführung der biometrischen ID bedingte gewisse technische Anpassungen im Ausweiszentrum Solothurn. Namentlich mussten zwei zusätzliche Biometrie-Stationen beschafft und installiert werden.
Nicht biometrische Identitätskarten bleiben gültig
Die Bürgerinnen und Bürger können künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen: der neuen biometrischen ID und der nicht biometrischen ID.
Die neue biometrische Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der Europäischen Union (EU) auch künftig frei reisen können. Die Länder der EU stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Der Bund empfiehlt daher Personen, welche innerhalb der EU reisen, die biometrische ID.
Für Personen, welche die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische ID ausreichend. Eine solche kann auch künftig bei den Gemeinden im Kanton Solothurn beantragt werden. Die bereits ausgestellten nicht biometrischen Identitätskarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum ebenfalls gültig (maximal zehn Jahre für Erwachsene).
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