Der Kanton verfügt über zahlreiche Immobilien, die nicht für die Erfüllung staatlicher Aufgaben benötigt werden. Dazu zählen insbesondere Wohnliegenschaften und Spezialbauten, die teilweise sanierungsbedürftig sind und keine marktgerechten Erträge erzielen. Die Bewirtschaftung solcher Objekte gehört nicht zu den Kernaufgaben des Kantons.
Mit der neuen Strategie konzentriert sich der Kanton auf jene Immobilien im Verwaltungsvermögen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Sport und Sicherheit. So können Investitionen gezielt priorisiert werden. Gleichzeitig berücksichtigt die Strategie die finanzielle Ausgangslage, indem die Kosteneffizienz bei Immobilien im Finanzvermögen durch die Vergabe von Baurechten gesteigert wird.
Die Abgabe im Baurecht ermöglicht es dem Kanton, auf kostenintensive Sanierungen zu verzichten und dennoch Eigentümer des Bodens zu bleiben. Gleichzeitig entstehen langfristige Einnahmen durch Baurechtszinsen. Die Verantwortung für Investitionen und Unterhalt wird an die Baurechtnehmenden übertragen.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise und transparent. Betroffene Mieterinnen und Mieter sowie Gemeinden werden frühzeitig informiert und erhalten die Gelegenheit, sich im Rahmen des Baurechts an der weiteren Nutzung der Liegenschaften zu beteiligen. Jedes einzelne Geschäft wird dem Regierungsrat separat zur Genehmigung vorgelegt.
Mit dieser Strategie stärkt der Kanton seine finanzielle Handlungsfähigkeit, fördert Investitionen durch Dritte und schafft zusätzliche Entwicklungsperspektiven für Gemeinden und Regionen.