Medienmitteilung

Neue Regionalpolitik: Ab 2024 sollen kleine lokale Infrastrukturen mitfinanziert werden können

  • 27.09.2022

Ab 2024 sollen neu kleine Infrastrukturen mit nicht rückzahlbaren Projektbeiträgen gefördert werden, wenn sie nicht direkt rentabel betrieben werden können. Der Bundesrat schlägt eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik vor. Die Solothurner Regierung unterstützt diesen Vorschlag.

Mit seinem Vorschlag erweitert der Bundesrat das Instrumentarium der nicht rückzahlbaren (à fonds perdu) Beiträge. Er schlägt vor, dass ab der neuen Umsetzungsperiode 2024–2027 der Neuen Regionalpolitik (NRP) kleine Infrastrukturen ohne Rückzahlpflicht unterstützt werden können. Dabei sollen ausschliesslich lokal wichtige Infrastrukturen mitfinanziert werden, welche nicht direkt rentabel sind, aber zur Wertschöpfung Dritter beitragen. Der Bundes-beitrag darf dabei 50'000 Franken nicht übersteigen. Der Solothurner Regierungsrat unterstützt diesen Vorschlag.

Damit wird es zum Beispiel ab 2024 möglich, Infrastrukturarbeiten für ein Routennetz für Mountain Bikes zu finanzieren. Dies ermöglicht Dritten wie Velovermie-tungen, Tourenanbietern oder Gastronomie, das Netz für ihre Dienstleistungen zu nutzen.

Die Bestimmungen zur Umsetzung dieses neuen Finanzinstruments werden in das kantonale NRP-Umsetzungsprogramm 2024–2027 einfliessen. Mit seinem Vorschlag folgt der Bundesrat einer Empfehlung aus der Evaluationsstudie zur Weiterentwicklung der NRP-Investitionsförderung 2024+.

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