Hintergrund: Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) schaut in die Zukunft. Er bildet vorgesehene Aufgaben und finanzielle Ressourcen für jeweils vier Jahre ab. Die Gelder aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) sind ein Teil dieser Ressourcen. Die Berechnungen für den NFA erfolgen auf Grundlagen der Vergangenheit. Sie stützten sich auf die Zahlen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und die Prognosen von BAK Economics. Konkret wurde der IAFP 2027–2030 auf Basis der im Januar 2026 verfügbaren Planungsgrundlagen erstellt. Dazu gehörte auch die entsprechende BAK-Prognose zum Finanzausgleich.
Neue Prognose – Weniger Ausgleichszahlungen
Der IAFP 2027–2030 des Kantons Solothurn wurde im März 2026 finalisiert und am 1. April 2026 öffentlich vorgestellt. In der Zwischenzeit hat die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) die Datengrundlage überarbeitet. Die BAK-Prognose wurden entsprechend aktualisiert. Der Kanton Solothurn erhält auch mit den neuen Berechnungen mehr Geld aus dem Ausgleichstopf; Die Ausgleichszahlungen steigen weiterhin an, jedoch weniger stark als im IAFP 2027–2030 bisher angenommen.
Für die Jahre 2027 bis 2030 ergibt sich eine Differenz von insgesamt rund 315 Mio. Franken:
Jahr |
| Tiefere Ausgleichszahlung |
|---|---|---|
2027 |
| 32 Mio. Franken |
2028 |
| 77 Mio. Franken |
2029 |
| 104 Mio. Franken |
2030 |
| 103 Mio. Franken |
Warum sinken die Ausgleichszahlungen?
Zentraler Grund ist die verbesserte Indexentwicklung: Der Ressourcenindex des Kantons Solothurn schwächt sich weniger stark ab, was die Ausgleichszahlungen entsprechend reduziert. Der Ressourcenindex misst die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kantons im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt. Fällt der Ressourcenindex tief aus, erhält ein Kanton höhere Ausgleichszahlungen. Steigt der Ressourcenindex, sinken die Ausgleichszahlungen. Deshalb fallen die erwarteten Ausgleichszahlungen tiefer aus als im IAFP 2027–2030 eingeplant.
Haupttreiber dieser Veränderung sind:
höhere massgebende Gewinne juristischer Personen
deutlich veränderte Steuerrepartitionen, also Korrekturen zwischen Kantonen, wenn Steuergrundlagen nicht eindeutig nur einem Kanton zugeordnet werden können
die neue Berechnungsmethodik bei den Steuerrepartitionen ab dem Bemessungsjahr 2022
neue Datengrundlagen der Eidgenössischen Finanzverwaltung für die Bemessungsjahre 2021-2023
Einordnung und Konsequenzen
Die Differenz bei der Berechnung der NFA-Beiträge ist nicht wegen einer fehlerhaften Planung entstanden. Sie zeigt vielmehr, wie gross die Unsicherheiten bei der Planung im heutigen Prozess sind. Diese sind systembedingt: Der IAFP muss heute erstellt werden, bevor robustere, das heisst verlässlichere Daten zum Ressourcenausgleich für das relevante Referenzjahr und die Folgejahre verfügbar sind.
Der IAFP 2027 – 2030 wurde Ende März 2026 finalisiert. Verlässliche Daten zum NFA liegen jedoch erst jetzt vor. Und erst jetzt läuft die entsprechende Anhörung bei den Kantonen. Die eigentliche Festsetzung der Beträge erfolgt später im ordentlichen Verfahren: zunächst durch die Finanzdirektorinnen- und Finanzdirektorenkonferenz und anschliessend durch den Bundesrat, welcher die Beträge per 1. Januar 2027 in Kraft setzen wird.
Diese systembedingten Unsicherheiten bei der Planung können nur ausgeräumt werden, wenn der Prozess bei Erstellung des IAFP angepasst wird. Bereits im vergangenen Herbst hat das Finanzdepartement entsprechende Abklärungen vorgenommen und weitere Schritte eingeleitet. Der IAFP 2027 – 2030 wird nun umgehend angepasst und dem Kantonsrat nach den Sommerferien vorgelegt.
Weitere Informationen
Informationen der Eidgenössischen Finanzverwaltung zum NFA: Finanzausgleich: Starker Anstieg der Ausgleichszahlungen 2027
BAK Economics AG (BAK) ist ein unabhängiges Schweizer Wirtschaftsforschungsinstitut. Die Prognosen zum NFA erstellt BAK Economics im Auftrag der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FKF): bak-economics.com - BAK Economics