Die Stromversorgungssicherheit ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Ein Ausfall der Stromversorgung hätte schwerwiegende Folgen und ist in jedem Fall zu verhindern. Die strategische Wasserkraftreserve soll deshalb mit einer zweiten Notreserve gestärkt werden. Ergänzend dazu sollen bis 2026 auch geeignete fossile Reservekraftwerke und Notstromaggregate eingesetzt werden können. Daraus ergeben sich unerwünschte energie- und umweltrechtliche Zielkonflikte.
Der Regierungsrat unterstützt Massnahmen, um geeignete fossile Anlagen zur Verhinderung folgenschwerer Stromausfälle einzubeziehen. Gleichzeitig verlangt er aber eine bessere Abstimmung mit den kantonalen Umwelt- und Energievorschriften beim Vollzug und der Festlegung der Einsatzkriterien.