Medienmitteilung

Personalrechtsproblematik bei der soH soll ohne PUK gelöst werden

  • 29.10.2026

Die Ratsleitung des Kantonsrats spricht sich gegen die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in Zusammenhang mit den personalrechtlichen Ungereimtheiten bei der Solothurner Spitäler AG (soH) aus. Sie erachtet eine PUK als kein zielführendes Instrument. Der Fokus soll nicht auf zeitaufwendigen, kostspieligen Zusatzabklärungen liegen, sondern auf einer raschen und effektiven Problemlösung und einer konsequenten Umsetzung der Massnahmen.

An der September-Session 2026 des Kantonsrats reichte die SVP-Fraktion den dringlichen Auftrag zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung der Vorgänge bei der Solothurner Spitäler AG (soH) ein. Der Kantonsrat wird am 11. November 2026 über diesen Vorstoss entscheiden. Die Vorbereitung des Geschäfts obliegt der Ratsleitung, welche dem Ratsplenum einen Antrag stellt. Die Leitung setzt sich aus den drei Mitgliedern des Kantonsratspräsidiums und den fünf Fraktionsverantwortlichen zusammen.

Die Ratsleitung hat am 28. Oktober 2026 eine ausserordentliche Klausurtagung anberaumt, um sich mit den Möglichkeiten und dem Verfahren einer PUK im Detail auseinanderzusetzen und eine Meinung zum Vorstoss zu bilden. Die Ratsleitung führte dabei auch Anhörungen mit dem Regierungsrat, der Solothurner Spitäler AG und der Geschäftsprüfungskommission durch. Zudem informierten externe Fachpersonen über die Instrumente, Prozesse, Erfahrungen und Kosten einer Parlamentarischen Untersuchungskommission.

Der Ratsleitung ist wichtig, dass die Angelegenheit in Zusammenhang mit den Personalrechtlichen Ungereimtheiten bei der soH rasch und effektiv gelöst wird. Die von Regierungsrat und Geschäftsprüfungskommission ausgesprochenen Massnahmen müssen konsequent umgesetzt werden. Aus Sicht der Ratsleitung können die in der Untersuchung festgestellten Vorkommnisse nicht einfach so hingenommen werden: Es geht hier um die Einhaltung von Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht, welche eine rechtsgleiche Behandlung aller dem GAV unterstellten Personen sicherstellen sollen. Entsprechend muss Verfehlungen entschlossen entgegengetreten werden.

Aus Sicht der Ratsleitung ist eine PUK aber der falsche Weg für das weitere Vorgehen. Eine PUK ist primär ein Untersuchungsinstrument, um mögliche Lücken im Sachverhalt aufzudecken. Dies ist hier nicht der Fall: Alle relevanten Fakten sind abgeklärt und durch externe Experten detailliert abgehandelt. Somit steht nicht die Aufklärung im Vordergrund, sondern ein entschlossenes Handeln. Eine PUK kann diesbezüglich wenig bewirken, weil sie nur Empfehlungen aussprechen und keine Weisungen erteilen kann.

Eine PUK würde zudem faktisch zu einer längeren Sistierung der bisher eingeleiteten Massnahmen führen. Die Abklärungen der PUK wären zeitaufwendig: Bis sie sich konstituiert und mit der Arbeit beginnen kann, vergeht viel Zeit. Für die eigentliche Arbeit ist dann wiederum mit 12 bis 18 Monaten zu rechnen. Solche Verzögerungen werden vermieden, wenn die Angelegenheit weiterhin durch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) eng begleitet wird. Diese befasst sich mit der Thematik seit mehr als zwei Jahren.

Zudem läge bei einer PUK der Fokus zu einseitig auf der soH. Für die Ratsleitung und GPK ist zentral, dass die Aufsicht über die Einhaltung des Personalrechts und die Wahrnehmung der Eignerinteressen (Beteiligungsmanagement) durch den Regierungsrat umfassend betrachtet wird, und nicht nur bezogen auf eine einzelne Beteiligung (soH).

Die Ratsleitung sieht bei einer PUK gegenüber den von Regierungsrat und GPK eingeleiteten Massnahmen keinen Mehrwert. Aus diesem Grund lehnt die Ratsleitung die Einsetzung einer PUK ab. Sie beantragt die Nichterheblicherklärung des dringlichen Auftrags der SVP-Fraktion vom September. Die Ratsleitung ist der Meinung, dass der eingeschlagene Weg konsequent und ohne Verzögerungen weiterverfolgt werden muss. Wichtig ist, dass eine enge Begleitung und Kontrolle durch das Parlament erfolgt, wie es bereits vorgesehen ist. 

Weitere Informationen

Beschluss der Ratsleitung (inklusive Stellungnahmen von Regierungsrat, Solothurner Spitäler AG und Geschäftsprüfungskommission)

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