Solothurn, 23. September 2014 – Der Regierungsrat begrüsst in seiner
Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Migration die Stossrichtung
des Bundes, auf Ebene der Bundesgesetzgebung Missbrauch
bei den Sozialwerken im Rahmen der Zuwanderung entgegenzutreten.
Namentlich begrüsst er den Ausschluss bestimmter Personengruppen
vom Bezug von regulärer Sozialhilfe. Er fordert aber Präzisierungen.