Medienmitteilung

Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Ziele der Reform AHV 2030

  • 08.09.2026

Die Reform AHV 2030 soll die Alters- und Hinterlassenenversicherung für die Jahre 2030 bis 2040 finanziell stabilisieren. Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Vorlage des Bundesrates.

Hintergrund: Mit der Vorlage Reform AHV 2030 will der Bund das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung anpassen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität der AHV für die Jahre 2030 bis 2040 zu sichern. Ausserdem soll die Gesetzesrevision Anreize schaffen, damit Versicherte länger im Erwerbsleben bleiben. 

Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Vorlage. Er begrüsst insbesondere die geplanten Massnahmen, um Beitragslücken zu verhindern. Ebenfalls positiv beurteilt er Anreize für Versicherte, nach dem Referenzalter weiterzuarbeiten. 

AHV darf nicht komplizierter werden

Die Reform darf die AHV jedoch nicht durch zusätzliche Regelungen unnötig komplizierter und den Vollzug aufwändiger machen. Werden Leistungen und Beiträge stärker individualisiert, so führt dies zu anspruchsvolleren Berechnungen. Auch werden so die Anforderungen an die Ausgleichskassen grösser.

Zudem zeigen die Erfahrungen mit der derzeit geltenden Reform AHV 21: Auch für Versicherte ist es zunehmend anspruchsvoll, einen Überblick über alle Formen des Leistungsbezugs zu behalten. Neue Regelungen müssen deshalb möglichst einfach und verständlich ausgestaltet sein. Sie müssen sich mit vertretbarem administrativem Aufwand umsetzen lassen. Die Reform AHV 2030 muss sowohl für Arbeitgebende als auch für die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger benutzerfreundlich bleiben. Für einen erfolgreichen Vollzug sind ausreichende Ressourcen und realistische Umsetzungsfristen nötig. Weiter müssen die Ausgleichskassen frühzeitig einbezogen werden.

Berücksichtigt werden müssen zudem auch die laufenden Reformvorhaben im Bereich der Altersvorsorge. Dazu gehören insbesondere 

  • die Finanzierung der 13. Altersrente,

  • die Initiative zur Aufhebung der Rentenplafonierung 

  • sowie die Revision der Hinterlassenenrenten. 

Diese Vorhaben können erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung, die Leistungen und den Vollzug der AHV haben. 

Die Reform muss finanziell nachhaltig und wirksam sein

Der Regierungsrat fordert deshalb, dass der Bund die verschiedenen Reformvorhaben in ihrer Gesamtheit betrachtet. Er muss die Reform AHV 2030 finanziell nachhaltig, wirksam und vollzugstauglich ausgestalten. Gleichzeitig darf die Reform nicht zu unnötiger Bürokratie führen oder die Arbeitgebenden zusätzlich belasten. Die administrativen Auswirkungen und die damit verbundenen Kosten sind deshalb bei der weiteren Ausgestaltung der Vorlage konsequent zu berücksichtigen. 

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