Der Bundesrat will den Integrationsauftrag für Personen mit Schutzstatus S verankern und die Integrationsvorlehre für zugewanderte ausländische Jugendliche und junge Erwachsene dauerhaft einführen. Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort die Stossrichtung der Vorlage. Er sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Integration und Erwerbstätigkeit von Schutzbedürftigen.
Insbesondere begrüsst der Regierungsrat die frühzeitige und arbeitsmarktnahe Integrationsförderung für Schutzbedürftige. Eine frühzeitige Förderung verbessert die Chancen auf eine nachhaltige Integration und erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt. Weiter unterstützt der Regierungsrat die vorgesehene Möglichkeit, dass Personen mit hängigem Gesuch um Schutzstatus S bereits während des laufenden Verfahrens arbeiten können. Zugleich fordert der Regierungsrat eine verlässliche und langfristige Finanzierung der Integrationsförderung durch den Bund. Insbesondere sollen die Kantone bei Statuswechseln nicht auf ungedeckten Integrationskosten sitzen bleiben.
Die Überführung der Integrationsvorlehre in ein dauerhaftes Bundesprogramm begrüsst der Regierungsrat ausdrücklich. Dies schafft Planungssicherheit für Kantone und Umsetzungspartner. Die Integrationsvorlehre erhöht die langfristigen Chancen auf eine qualifizierte und existenzsichernde Erwerbstätigkeit, indem sie auf eine berufliche Grundbildung vorbereitet.