Der Bund unterbreitet den Kantonen im Verordnungspaket «Umwelt Herbst 2026» die Revisionen der Altlasten-Verordnung, der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten, der Abfallverordnung, der Gewässerschutzverordnung, der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und der PIC-Verordnung zur Stellungnahme.
Abfallverordnung
Der Regierungsrat stimmt im Grundsatz den vorgeschlagenen Voraussetzungen für die freiwillige Separatsammlung von Siedlungsabfällen zu. Beispielsweise soll so das Sammeln von rezyklierbaren Abfällen durch Detailhändler und Versandhändler ermöglicht werden. Dadurch wird die Kreislaufwirtschaft gestärkt. Die neuen Grenzwerte für Dioxine und Furane sowie die Ausnahmeregelung der Filteraschenbehandlung bei temporären Betriebsstörungen befürwortet der Regierungsrat.
Altlasten
Die Anpassungen in der Altlasten-Verordnung und der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten sollen insbesondere das Vorgehen und die Mitfinanzierung bei der Sanierung von PFAS-belasteten Brand- und Löschübungsplätzen regeln. Der Regierungsrat stimmt diesen Änderungen zu. Ebenso begrüsst der Regierungsrat Beiträge des Bundes an die Sanierung von Anlagen für das historische Schiessen und Feldschiessen.
Gewässerschutzverordnung
Der Regierungsrat unterstützt ebenso die Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Dadurch soll die geothermische Nutzung des Untergrunds erleichtert werden. Er ist auch einverstanden damit, dass durch Wärmenutzungen das Grundwasser stärker abgekühlt werden darf. Der Schutz des Grundwassers wird mit den geplanten Anpassungen weiterhin gewährleistet.
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
Die Bekämpfung von Quarantäneorganismen wie dem Japankäfer mit Pflanzenschutzmitteln soll unter bestimmten Bedingungen auch in sensiblen Lebensräumen - zum Beispiel im Wald, in Naturschutzgebieten, Hecken oder Riedgebieten - ermöglicht werden. Der Regierungsrat beurteilt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Lebensräumen als sehr heikel. Der Einsatz darf nur erfolgen, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem sind die Risiken der Bekämpfung gegenüber den ohne Bekämpfung zu erwartenden Schäden auf gesamtschweizerischer Ebene abzuwägen. Mit den weiteren Änderungen ist der Regierungsrat einverstanden.
PIC-Verordnung
Die PIC-Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhr von bestimmten gefährlichen Chemikalien und Pestiziden. PIC steht für Prior (bevor ein Export stattfindet) Informed (das Importland muss vollständig informiert sein) Consent (das Importland muss ausdrücklich zustimmen). Der Regierungsrat unterstützt die geplanten Anpassungen, die den Schutz von Gesundheit und Umwelt stärken und klare Ausfuhrpflichten für Chemikalien definieren. Gleichzeitig verbessert die Verordnungsänderung die Überwachung von Exporten und erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen.