Im März 2024 bewilligte der Kantonsrat für die Sanierung der Baselstrasse in Solothurn-Feldbrunnen/St. Niklaus einen Verpflichtungskredit von 31,3 Millionen Franken. Nach Abzug von Bundesbeiträgen aus dem Agglomerationsprogramm resultierte für den Kanton ein Nettokredit von 20,2 Millionen Franken. Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, was Folgen hatte.
Am 20. Februar 2025 gab das Bundesgericht der Beschwerde statt. Dieses Leiturteil stellte einen Einschnitt dar: Es änderte die bisherige Praxis grundlegend und zwang den Kanton Solothurn, den Bund und die Aare Seeland mobil AG zu einer Neuausrichtung der Finanzierung.
Im Zentrum der juristischen Klärung stand die Frage, ob das zweite Gleis über den Strassenbaukredit finanziert werden darf. Das Bundesgericht verneinte dies: Die Gleisanlage sei als Eisenbahninfrastruktur zu qualifizieren und dürfe nicht dem Strassenbau zugerechnet werden. In der Folge musste die Kreditvorlage vollständig überarbeitet und die Finanzierung zwischen Bund und Kanton neu geregelt werden.
In enger Abstimmung mit den Bundesstellen und der Aare Seeland mobil AG wurde das Projekt neu beurteilt. Künftig werden die Gleisanlagen vollständig über den Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert. Der kantonale Strassenbaukredit umfasst somit ausschliesslich Strassenbestandteile. Gleichzeitig entfallen die Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm, welche für die Finanzierung der Mischverkehrslösung als Anteil an die Bahninfrastruktur vorgesehen waren.
Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf 89,1 Millionen Franken. Rund 63 Prozent der Kosten werden durch die Bahn getragen, über den Bahninfrastrukturfonds des Bundes. Weitere 10 Prozent der Kosten übernehmen die Standortgemeinden und ihre Werke. Der kantonale Anteil für die Strassenanlagen beträgt rund 27 Prozent der Gesamtkosten, dies entspricht einer Summe von 24,2 Millionen Franken. Davon sind 3,2 Millionen Franken über den bisherigen Projektierungskredit finanziert.
Die neue Vorlage an den Kantonsrat sieht damit einen Verpflichtungskredit von 21,0 Millionen Franken für die Realisierung vor. Damit fällt die Bewilligung des Verpflichtungskredits in die Kompetenz des Kantonsrates, der voraussichtlich im Herbst 2026 darüber entscheiden wird.
Das Beschwerdeverfahren und die Überarbeitung haben auch Auswirkungen auf den Zeitplan: Die Projektauflage wird frühestens im Frühjahr 2027 erfolgen. Der Baubeginn ist derzeit ab 2031 vorgesehen, mit einer Bauzeit von rund drei Jahren und einer möglichen Fertigstellung bis 2034.
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