Medienmitteilung

Schutzstatus S: Kanton führt Integrationsmassnahmen weiter

  • 03.03.2026

Der Kanton Solothurn setzt die Massnahmen zur wirtschaftlichen Integration von geflüchteten Menschen aus der Ukraine konsequent um. Per Ende 2025 wurde der Zielwert des Bundes übertroffen. Der Regierungsrat hat entschieden, die Massnahmen weiterzuführen, um die Erwerbsquote von Menschen mit Schutzstatus S weiter zu erhöhen.

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können seit 2022 in der Schweiz den Schutzstatus S beantragen. Dieser Status ermöglicht es den Schutzsuchenden unkompliziert, einer Arbeit nachzugehen. Der Bundesrat hat Zielwerte zur Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S festgelegt. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt im Rahmen von Programmvereinbarungen zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den Kantonen. Mit einer Erwerbsquote von 50,6 Prozent hat der Kanton Solothurn per 31. Dezember 2025 den Zielwert von 50 Prozent leicht übertroffen.

Der Kanton Solothurn setzt die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S konsequent um. Die erreichte Erwerbstätigenquote ist nur ein erster Schritt. Der Regierungsrat hat nun die Programmvereinbarung mit dem Bund für die Periode bis im März 2027 genehmigt und den Massnahmenplan «Wirtschaftliche Integration – Programm S» verlängert. Die Verlängerung des Programms S schafft die Grundlage, die Integrationsmassnahmen konsequent fortzuführen und die nachhaltige Eingliederung der Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt weiter voranzutreiben.

Der 2024 eingesetzte Massnahmenplan bildet die Grundlage für die koordinierte Umsetzung sämtlicher Integrationsmassnahmen. Er stellt sicher, dass die bundesrechtlichen Zielvorgaben, insbesondere die kontinuierliche Steigerung der Erwerbsquote, eingehalten werden. Der Bund unterstützt die Massnahmen der Kantone finanziell. Die Mittel des Programms S werden gezielt für Integrationsmassnahmen, Sensibilisierung, Förderung und nachhaltige Arbeitsmarktintegration eingesetzt, um eine koordinierte, wirkungsorientierte und nachhaltige Integration zu gewährleisten. 

Bis Ende April 2026 wird dem Regierungsrat ein Zwischenbericht über die Umsetzung der Massnahmen und deren Wirkung für die vergangene Programmperiode vom März 2025 bis März 2026 vorgelegt. Dieser zeigt systematisch die Entwicklungen der Massnahmen sowie allfälligen Anpassungsbedarf auf.

Kommunikation