Medienmitteilung

Solarpflicht auf Neubauten: Regierungsrat folgt den Vorgaben des Bundes

  • 12.12.2022

Nachdem das Bundesparlament in der Herbstsession 2022 die Solarpflicht auf Neubauten ab einer gewissen Grösse festgelegt hat, verabschiedet der Regierungsrat sowohl eine Arbeitshilfe für die Gemeinden wie auch die Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht.

Hintergrund: Das Bundesparlament hat im Oktober 2022 das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter beschlossen. Dabei wurden im eidgenössischen Energiegesetz diverse kurz- und mittelfristig angelegte Massnahmen zur Stromversorgung der Schweiz verankert. Unter anderem wurde für gewisse Kantone wie den Kanton Solothurn eine Solarpflicht auf Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von über 300 m2 festgelegt. Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Januar 2023.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 einerseits die Arbeitshilfe zuhanden der Gemeinden verabschiedet, die die Solarpflicht auf Neubauten im Rahmen von Baubewilligungsverfahren umzusetzen haben. Andererseits hat der Regierungsrat eine Verordnung zu den Ausnahmen der Solarpflicht verabschiedet. Noch in dieser Woche werden die örtlichen Baubehörden in den Gemeinden an drei Abenden an Online-Seminaren über die Umsetzung der Solarpflicht in der Praxis geschult.

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