Medienmitteilung

Staatliche Unterstützung für Stahl Gerlafingen AG ist auf Kurs

  • 16.06.2026

Die Unterstützungshilfe für die Stahl Gerlafingen AG durch den Kanton Solothurn und den Bund kommt definitiv zustande: Der Kantonsrat hatte den entsprechenden Verpflichtungskredit von rund 4,6 Mio. Franken bereits im vergangenen November zugesichert. Diese Unterstützung durch den Kanton war Voraussetzung dafür, dass sich der Bund beteiligt. Dieser steuert rund 9,2 Mio. Franken bei.

Hintergrund: Seit mehreren Jahren steigen die Strompreise in Europa deutlich. Gerade energieintensive Industrien wie Stahlwerke benötigen grosse Mengen Energie, was sie für Preisschwankungen besonders anfällig macht. Davon betroffen ist auch die Stahl Gerlafingen AG, eines der zwei verbleibenden Stahlwerke und der grösste Schrott-Recyclingbetrieb der Schweiz. 

Im Dezember 2024 haben die eidgenössischen Räte die Möglichkeit von Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung beschlossen: Betroffenen Betrieben soll ein Teil der Netznutzungsgebühren erlassen werden. Dafür ist der jeweilige Standortkanton verpflichtet, sich mindestens in Höhe der Hälfte der Bundesentlastung an der Finanzhilfe zu beteiligen.

Ein 2025 gestelltes Unterstützungsgesuch der Stahl Gerlafingen AG wurde vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates gutgeheissen – und dies noch im gleichen Jahr: Der Regierungsrat hat damit die Wichtigkeit des Unternehmens für die Region und der ökologischen Zukunft der Schweiz anerkannt.

Im November 2025 hat der Kantonsrat den Verpflichtungskredit in der Höhe von maximal 4,589 Mio. Franken als einmalige Ausgabe zur Unterstützung der Stahl Gerlafingen AG bewilligt. Dadurch ist auch die Entlastung durch den Bund über 9,178 Mio. Franken für die Stahl Gerlafingen AG möglich geworden. Kürzlich hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Verfügung für diesen Unterstützungsbeitrag unterschrieben. 

Pflichten und Auflagen der Stahl Gerlafingen AG

Mit der Auszahlung der Kantonsgelder sind auch Pflichten und Auflagen verbunden:

  • So muss der Produktionsstandort in Gerlafingen bis und mit dem Jahr 2031 sichergestellt werden. 

  • Die Ausschüttung von Dividenden sowie die Entlastungen im Rahmen von ergebnisabhängigen und weiteren Sondervergütungen an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat werden während der Dauer der Unterstützung ausgeschlossen.

  • Weiter verpflichtet sich die Stahl Gerlafingen AG zu einer Umweltauflage: Fremdwasser in der Mischwasserkanalisation muss eliminiert werden. Ein ausführungsreifes Projekt soll bis Ende 2026 vorliegen.

Die Massnahmen des Kantons und des Bundes sollen den Standort der Stahl Gerlafingen AG unterstützen und die Stahlproduktion in Gerlafingen mit über 480 Mitarbeitenden sichern. Dadurch soll ausserdem die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in der ökologischen Stahlproduktion erhalten bleiben.

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