Im Zusammenhang mit den öffentlich thematisierten und in der Zeit zwischen 2013 und 2024 erfolgten Unregelmässigkeiten in der Solothurner Spitäler AG sind insgesamt sechs Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauchs und weiterer Straftatbestände gegen unbekannte Täterschaft, respektive unbestimmte Personen aus dem Umfeld der Solothurner Spitäler AG eingegangen.
Die Staatsanwaltschaft hat die verschiedenen Berichte und Untersuchungen beigezogen und ausgewertet. Sodann hat sich der Oberstaatsanwalt entschieden, dem Regierungsrat die Einsetzung einer ausserkantonalen Verfahrensleitung zu beantragen. Um jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden, soll eine Strafverfolgerin oder ein Strafverfolger aus einem anderen Kanton als ausserordentlicher Oberstaatsanwalt oder ausserordentliche Oberstaatsanwältin des Kantons Solothurn eingesetzt werden. Diese Verfahrensleitung wird damit autonom über alle relevanten strafprozessualen Fragen entscheiden können, beispielsweise ob gegen konkrete Personen die Strafverfolgung zu eröffnen ist und welche Beweismassnahmen durchzuführen sind. Derzeit läuft die Suche nach einer geeigneten Verfahrensleitung gemäss dem von der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz SSK definierten Prozess (vgl. https://www.ssk-cmp.ch/de/dienstleistungen).