Hintergrund: Bis Ende März 2026 waren die vier regionalen Veranlagungsbehörden in Solothurn, Balsthal, Olten und Dornach jeweils für die Steuerdossiers in ihren jeweiligen Bezirken zuständig. Diese Struktur stammt aus der Zeit der analogen Steuerverarbeitung. Mit der Neuorganisation wurde diese regionale Gliederung aufgehoben.
Von Regionen zu Fachbereichen
Neu erfolgt die Einteilung der Steuerdossiers nach Fachbereichen:
Privatpersonen (unselbständig Erwerbende sowie Nichterwerbstätige und Rentner)
Personenunternehmen (selbständig Erwerbende)
Spezialsteuern
Dienstleistungen
Letzterer Bereich umfasst die Veranlagung von Kapitalleistungen und Grundstückgewinnen sowie standortübergreifende Dienstleistungen für die gesamte Abteilung an den Standorten Solothurn und Olten.
Mehr Flexibilität und Stabilität
Ziel der Neuorganisation ist es, die Abläufe kantonsweit zu vereinheitlichen und die Abteilung resilienter zu machen. Die neue Gliederung erlaubt es, Arbeitslasten flexibler über die Standorte hinweg zu verteilen und besser auf Veränderungen zu reagieren: etwa auf Bevölkerungswachstum, Gesetzesanpassungen oder zunehmende Automatisierung. Eine Steuererklärung kann nun an einem beliebigen der vier Standorte bearbeitet werden, unabhängig davon, aus welchem Kantonsteil das Dossier stammt.
Standorte bleiben erhalten
Das Steueramt hält bewusst an allen vier Standorten in Solothurn, Balsthal, Olten und Dornach fest. Diese bleiben als Schalter- und Anlaufstellen für die Bevölkerung erhalten und sind gleichzeitig attraktive Arbeitsorte für Mitarbeitende aus verschiedenen Kantonsteilen oder benachbarten Kantonen. Für Steuerpflichtige steht weiterhin die zuverlässige und termingerechte Bearbeitung ihrer Dossiers im Vordergrund.