Medienmitteilung

Testkäufe zeigen Fortschritte beim Jugendschutz

  • 28.07.2026

Verkaufsstellen von Alkohol und Tabak halten die Bestimmungen zum Jugendschutz leicht besser ein. Das zeigen die Testkäufe 2025 im Kanton Solothurn. Dennoch kam es bei rund einem Drittel der Testkäufe zu einem unzulässigen Verkauf von Alkohol, Tabakprodukten oder E-Zigaretten an Jugendliche.

Mit Testkäufen kontrolliert der Kanton, ob die Bestimmungen zum Jugendschutz eingehalten werden. Im Auftrag des Gesundheitsamts führen das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg sowie der Etterli Testkaufdienst Alkohol- und Tabaktestkäufe im Detailhandel, Gastgewerbe und an Veranstaltungen im Kanton Solothurn durch. 

Im Jahr 2025 wurden im Kanton Solothurn 120 Alkoholtestkäufe durch Jugendliche durchgeführt. In 41 Fällen wurde ihnen unzulässig Alkohol verkauft. Das entspricht einer Verkaufsrate von 34,2 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 41,7 Prozent. Am meisten Alkohol verkauft wurde den Jugendlichen bei Take-aways mit 58,3 Prozent und in Restaurants mit 66,7 Prozent. Am wenigsten Alkohol erhielten sie in Kleinläden mit 14,3 Prozent und an Kiosken mit 18,2 Prozent. 

Bei Tabakprodukten und E-Zigaretten wurden im gleichen Zeitraum 80 Testkäufe durchgeführt. In 24 Fällen kam es zu einem unzulässigen Verkauf an Minderjährige. Die Verkaufsrate lag damit bei 30 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 31,3 Prozent. Am wenigsten unzulässige Verkäufe gab es in Supermärkten, an Tankstellen und an Kiosken mit 26 bis 28 Prozent. In der Gastronomie lag die Verkaufsrate mit 50 Prozent deutlich höher.

Diese Zahlen zeigen einen leichten Fortschritt bei der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Die Verkaufsstellen sind aber weiterhin gefordert, die geltenden Altersgrenzen einzuhalten. Neben den Testkäufen sorgt der Kanton mit weiteren Massnahmen dafür, dass der Jugendschutz eingehalten wird. Dazu gehören etwa Schulungen für Verkaufspersonen oder Informationen an Verkaufsstellen.

Konsum ist für Jugendliche besonders riskant

Jugendliche trinken heute weniger Alkohol als früher. Während der Zigarettenkonsum bei Jugendlichen stabil bleibt, gewinnen E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte an Bedeutung. Alkohol, Tabakprodukte und E-Zigaretten können die Gesundheit von Jugendlichen beeinträchtigen. Ein früher Konsum kann sich negativ auf die Entwicklung auswirken und erhöht das Risiko für eine Abhängigkeit. Deshalb dürfen Spirituosen, Tabakprodukte und E-Zigaretten nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Für Wein und Bier gilt ein Abgabealter von 16 Jahren.

Auch die Weitergabe ist verboten

Neben dem Verkauf an zu junge Personen ist auch die Weitergabe verboten. Das gilt zum Beispiel, wenn Erwachsene oder ältere Jugendliche Alkohol, Tabakprodukte oder E-Zigaretten kaufen und danach an Personen weitergeben, die dafür zu jung sind. Wer solche Produkte an zu junge Personen weitergibt, verstösst gegen das Gesetz und macht sich strafbar.

Weitere Informationen: jugendschutzsolothurn.ch

Was sind Testkäufe?

Bei Testkäufen versuchen Jugendliche, Alkohol, Tabakprodukte oder E-Zigaretten zu kaufen, obwohl sie dafür zu jung sind. Sie werden von einer erwachsenen Fachperson begleitet und dürfen nicht über ihr Alter lügen. Gekaufte Produkte werden sichergestellt und entsorgt. Kommt es zu einem unzulässigen Verkauf, gehen die Gebühren für die Kontrolle zulasten der Verkaufsstelle. Im Wiederholungsfall und bei schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige eingereicht.

 

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