Medienmitteilung

Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes beschlossen

  • 02.09.2014

Solothurn, 2. September 2014 – Der Regierungsrat hat die Teilrevision

des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern in erster Lesung

beraten und das Finanzdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren

durchzuführen. Die Revision ist in erster Linie notwendig

wegen Anpassungen an geändertes Bundesrecht bei der Besteuerung

nach dem Aufwand, von Lotteriegewinnen und bei der steuerlichen

Behandlung von beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten. Die

Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 5. Dezember 2014. Die Vorlage

wird auf 2016 in Kraft treten, da auf diesen Zeitpunkt das neue

Bundesrecht für die Kantone verbindlich wird.

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