Solothurn, 2. September 2014 – Der Regierungsrat hat die Teilrevision
des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern in erster Lesung
beraten und das Finanzdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren
durchzuführen. Die Revision ist in erster Linie notwendig
wegen Anpassungen an geändertes Bundesrecht bei der Besteuerung
nach dem Aufwand, von Lotteriegewinnen und bei der steuerlichen
Behandlung von beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten. Die
Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 5. Dezember 2014. Die Vorlage
wird auf 2016 in Kraft treten, da auf diesen Zeitpunkt das neue
Bundesrecht für die Kantone verbindlich wird.