Die Gemeinden sind für die Bereitstellung und Finanzierung von Angeboten der Pflege in Alters- und Pflegeheimen sowie durch Spitex-Organisationen zuständig. Auch der Kanton nimmt Aufgaben in diesem Gebiet wahr: die übergeordnete Planung, Betriebsbewilligungen, Aufsicht sowie Taxen.
Einbezug der Gemeinden und Branchenverbände
Ein Expertenbericht hat das bestehende System der Pflegefinanzierung im Kanton Solothurn analysiert und Empfehlungen formuliert. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Departements des Innern (DDI) und des Verbands Solothurner Einwohnergemeinden hat die Empfehlungen eingehend diskutiert und priorisiert. Dies unter Einbezug des Spitex Verbands Kanton Solothurn und der Gemeinschaft Solothurner Alters- und Pflegeheime. Gestützt darauf hat der Regierungsrat heute das DDI beauftragt, zusammen mit den Gemeinden 18 konkrete Massnahmen umzusetzen oder zu prüfen. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden soll entflochten und die Gemeinden in der Steuerung des Angebots und der Kosten gestärkt werden. Die Massnahmen sollen die Versorgung auch in Zukunft sichern und die Kostenentwicklung dämpfen. Die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich Pflege soll hingegen unverändert bleiben.
Steuerung soll künftig stärker regional erfolgen
Die Versorgung soll künftig stärker regional geplant und gesteuert werden. Zentrales Element dazu ist die Bildung von Versorgungsregionen. Diese sollen klare Aufgaben und Kompetenzen bei der Planung und Steuerung der Pflege in Alters- und Pflegeheimen und von Spitex-Organisationen erhalten. Auch soll geprüft werden, ob künftig regionale Bedarfsabklärungs- und Zuweisungsstellen geschaffen werden sollen, wie überregionale Spezialangebote gesteuert werden und ob der Lastenausgleich unter den Gemeinden angepasst werden soll.
Zusätzlich soll die Datentransparenz für die Gemeinden in Bezug auf erbrachte Pflegeleistungen und Betriebsvergleiche verbessert werden. Weiter sollen zusätzliche Anforderungen an Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, eingeführt werden und Pilotprojekte für eine integrierte Versorgung finanziell unterstützt werden.
Die Umsetzung der insgesamt 18 Massnahmen soll in Etappen erfolgen. Erste Massnahmen sollen bereits nächstes Jahr umgesetzt werden. Die komplexeren Themen, wie die Versorgungsregionen oder der Lastenausgleich, sollen in einer separaten Gesetzesvorlage dem Kantonsrat unterbreitet werden.
Weitere Infromationen
- Vorgehenskonzept Entflechtung und Stärkung Angebots- und Kostensteuerung Pflege: Bericht der Arbeitsgruppe des Departements des Innern und des Verbandes Solothurner Einwohnergemeinden vom 13. August 2026
- Schlussbericht INFRAS Entflechtung Kosten- und Angebotssteuerung Pflege vom 4. Februar 2026
Massnahmen zur Entflechtung und Stärkung der Angebots- und Kostensteuerung im Bereich Pflege
- Paket 1 (geplante Inkraftsetzung 1.1.2028): tendenziell technische Massnahmen, die in die bereits in Erarbeitung befindliche kantonale Gesetzesvorlage zur Umsetzung von EFAS integriert werden:
- Abzug bei den Restkosten ambulanter Leistungserbringer ohne Grundversorgungsauftrag um mehr als 40 Prozent
- Abschaffung der kantonalen Höchsttaxe für ambulante Leistungserbringer mit Grundversorgungsauftrag
- Erhöhung der Datentransparenz in Bezug auf erbrachte Pflegeleistungen
- Paket 2 (geplante Inkraftsetzung 1.1.2030): Die meisten Massnahmen bedingen grössere Anpassungen des Sozialgesetzes und sollen in einer separaten Gesetzesvorlage angegangen werden:
- Bildung Versorgungsregionen
- Prüfung der Einführung einer Abklärungs- und Zuweisungsstelle
- Versorgungsplanung im Bereich der Pflege
- Regelung überregionale Spezialversorgung
- Prüfung einer Finanzierung von Kurzzeitaufenthalten / Ferienbetten
- Überprüfung Lastenausgleich im Bereich Pflege
- Prüfung der Zuständigkeit für Festlegung von Taxen für Hotellerie- und Betreuungsleistungen sowie deren Ausgestaltung
- Überprüfung Investitionskostenpauschale
- Erhöhung Datentransparenz zwecks Betriebsvergleiche
- Paket 3 (geplante Inkraftsetzung 1.1.2027 und 1.1.2028): Massnahmen ohne Gesetzesanpassung:
- Finanzierung von Passerellebetten
- Unterstützung von Pilotprojekten
- Tarifvertrag Akut- und Übergangspflege (auszuhandeln zwischen Leistungserbringern [beraten durch den VSEG] und Krankenversicherern)
- Anspruch stationärer Institutionen auf höhere Taxen bei nachgewiesenen Mehrkosten (Wirtschaftlichkeit)
- Fachliche Anforderungen an Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen
- Prüfung eines vorbereitenden Koordinationsausschusses