Hintergrund: Das rund 15'000 m2 umfassende Areal Von-Roll Klus bei Balsthal wurde vor über vierzig Jahren stillgelegt und befindet sich seither mehrheitlich in privater Hand. Das Gebiet ist derzeit grossflächig stark unternutzt, besässe aber in anderem Zustand ein grosses Entwicklungspotenzial: Einerseits profitiert das Areal davon, dass die Wohnzonen nicht unmittelbar angrenzen, und andererseits von der Nähe zur Autobahn A1. Aber: Es fehlt an einer koordinierten, grenzüberschreitenden Entwicklung, die auch qualitative Aspekte einschliesst.
Im Volksauftrag «Entwicklungsstrategie Von Roll-Areal Klus», welcher am 1. Oktober 2025 eingereicht wurde, wird der Regierungsrat beauftragt, den gegenwärtigen Zustand zu analysieren und Handlungsempfehlungen für die künftige Entwicklung auszuarbeiten. Der Regierungsrat begrüsst die Initiative hinter dem Volksauftrag, beantragt dem Kantonsrat aber dennoch, diesen nicht erheblich zu erklären. Der Kanton Solothurn kann nicht für die fehlende Weiterentwicklung des Areals und die ausbleibenden Investitionen durch die privaten Eigentümer in die Pflicht genommen werden. Aber er ist bereit, an einer Strategie zur Entwicklung des Areals mitzuarbeiten und seine einschlägigen Erfahrungen in der Standortentwicklung und Raumplanung einzubringen. Gleichzeitig hält er fest, dass dieser Prozess von den aktuellen Besitzern im Einvernehmen mit den Standortgemeinden angestossen, geleitet und finanziert werden muss.
Problematik der Bodenbelastung
Bereits in den vergangenen Jahren haben die kantonalen Stellen viele mögliche Ansiedlungsinteressierte auf die vielfältigen Möglichkeiten in der Klus aufmerksam gemacht. Keiner dieser Interessenten konnte sich für den Standort erwärmen. Mögliche Gründe dafür sind, dass das ganze Gebiet im Kataster belasteter Standorte verzeichnet ist und dass die Bausubstanz der meisten Gebäude unzureichend oder auch nicht passend für geplante Tätigkeiten war.
Um den entsprechenden Entwicklungsprozess einzuleiten, sind die heutigen Besitzer der Parzellen in der Pflicht. Ohne deren explizite Einwilligung und die koordinierte Bereitschaft, das Areal gemeinsam weiterzuentwickeln, kann kein Prozess angestossen und zum Abschluss geführt werden. Zentral ist auch, dass sich die betroffenen Gemeinden in ihrer Rolle als kommunale Planungsbehörden der Fragestellung annehmen.