Aufgrund der länger anhaltenden Trockenheit hat das Bau- und Justizdepartement die Wasserentnahmen von öffentlichen Oberflächengewässern bereits Ende Juni 2026 eingeschränkt und insbesondere die Anzahl der gleichzeitig zulässigen Entnahmen begrenzt. Vorübergehende Wasserentnahmen zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen wurden bisher für verschiedene öffentliche Oberflächengewässer bewilligt.
Was gilt ab heute?
Ab sofort sind Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen zulässig. Wasserentnahmen für andere Zwecke sind nicht mehr gestattet. Einzige Ausnahme ist die Aare, welche genügend Wasser führt.
An heissen Tagen mit Temperaturen über 25 Grad Celsius darf weiterhin ausschliesslich abends ab 20 Uhr bewässert werden, bis 10 Uhr des nächsten Tages. Für einzelne Bäche dürfen Landwirtschaftsbetriebe nur noch abwechselnd Wasser für die Bewässerung entnehmen. Das Amt für Umwelt informiert regelmässig die Betroffenen direkt über die geltenden Einschränkungen.
Die aktuellen Wetterprognosen lassen in den nächsten Tagen keine ergiebigen Niederschläge erwarten, welche die Abflusssituation kurzfristig entspannen könnte. Das Bau- und Justizdepartement beobachtet die Situation weiterhin genau und behält sich vor, je nach Entwicklung weitere Massnahmen anzuordnen.
Weiter zu beachten
Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern sind generell bewilligungspflichtig, ausgenommen ist lediglich der sogenannte Gemeingebrauch, d. h. eine geringfügige Entnahme von Hand mit Giesskanne oder Eimer. Es ist untersagt, Wasser mit Pumpen für private Zwecke zu entnehmen.
Weitere Informationen
Informationen zur Temperatur finden Sie auf MeteoSchweiz
Die Nationale Trockenheitsplattform enthält eine Karte sowie Informationen zur Trockenheit
Hydrologische Daten des Kantons Solothurn
Informationen des Bundesamtes für Umwelt zur Trockenheit